Miesbach: ...

Miesbach Polizei muss bei nichtangezeigter Versamm
Miesbach Polizei muss bei nichtangezeigter Versamm

Miesbach: Polizei muss bei nichtangezeigter Versammlung einschreiten - Mehrere Verstöße gegen Infektionsschutz -

Am frühen Dienstagabend, 08.12.2020, wurde der
Polizeiinspektion Miesbach eine größere Personengruppe im
Stadtgebiet mitgeteilt. Die Beamten stellten vor Ort etwa 30
Personen fest, die weder eine Mund-Nasen-Bedeckung trugen, noch
die erforderlichen Mindestabstände einhielten. 14 Anzeigen nach der
9. Bayerischen Infektionsschutzverordnung, eine Anzeige wegen der
Nichtanmeldung einer Versammlung sowie eine Anzeige wegen
Widerstands gegen die Polizeibeamten wurden in diesem
Zusammenhang erstattet.

Gegen 19.00 Uhr wurde der Polizeiinspektion Miesbach mitgeteilt, dass
sich in Miesbach auf dem Rathausplatz eine größere Personengruppe
aufhalten und keinerlei Mund-Nasen-Schutz tragen soll. Zudem sollen
einige Teilnehmer Kerzen in der Hand gehalten haben.
Die Überprüfung der Örtlichkeit durch eine Polizeistreife bestätigte diese
Mitteilung. Es befanden sich rund 30 Personen, darunter auch Kinder, in
einer Menschentraube im Bereich des Rathausplatzes. Einige hielten
Liederzettel und Grablichter in der Hand. Keine der anwesenden
Personen trug jedoch eine Mund-Nasen-Bedeckung und auch die
erforderlichen Mindestabstände wurden nicht eingehalten. Auf Nachfrage
gaben sie an, lediglich „spazieren zu gehen“.

Nachdem sich angesprochene Personen in der Gruppe auf Ansprache der
eingesetzten Beamten absolut unkooperativ zeigten, wurden Polizeikräfte
der umliegenden Dienststellen angefordert. Die Personengruppe bewegte
sich zwischenzeitlich weiter fort und kam den Anweisungen der Beamten
nicht nach.
Im weiteren Verlauf konnten mit Unterstützung der zwischenzeitlich
eingetroffenen Polizeistreifen benachbarter Dienststellen die Personalien
von durchwegs unkooperativen Teilnehmer der Versammlung festgestellt
werden. In diesem Zusammenhang verweigerte ein 63-Jähriger vehement
die Angabe seiner Personalien und leistete zudem Widerstand im Rahmen
der Identitätsfeststellung.
Die Beamten stellten die Personalien von anwesenden Personen fest.
Insgesamt 14 Personen werden wegen Verstößen gegen die 9.
Bayerische Infektionsschutzverordnung angezeigt. Die Anzeigen werden
dem Landratsamt Miesbach als zuständige Verfolgungsbehörde zur
Entscheidung über die Verhängung von Bußgeldern übersandt. Darüber
hinaus wird Anzeige wegen einer nichtangezeigten Versammlung nach
dem Bayerischen Versammlungsgesetz erstattet.

Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst

Das Portal Wirtschaftsverbund Rosenheim bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen umfangreiche Vermarktungsmöglichkeiten seiner Produkte und Dienstleistungen an. Der Unternehmer kann selbständig und damit zeitnah alle Bilder und Texte einstellen. Die Präsentationsmöglichkeiten sind i.d.R. unbegrenzt. Intelligente Mechanismen sorgen zudem für eine sehr gute Positionierung in den Suchmaschinen. Die angebotenen Leistungen können kostengünstig gemietet werden und stehen innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung.