Fahrradsicherhe ...

Fahrradsicherheit bei Dunkelheit Sehen und gesehen
Fahrradsicherheit bei Dunkelheit Sehen und gesehen

Fahrradsicherheit bei Dunkelheit! Sehen und gesehen werden!

Erkennbar und verkehrssicher mit dem Fahrrad / E-Bike auf den Straßen und Wegen im Dienstbereich der PI Holzkirchen. Die Polizeiinspektion Holzkirchen wird anlässlich der dunklen Jahreszeit wieder vermehrt Kontrollen durchführen. Hierbei werden die technischen Einrichtungen der umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel, wie z.B. Licht, Reflektoren, Bremsen, Glocke uvm. auf Vorhandensein und Funktion aber auch die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten der Radler überprüft. So werden die Beamten unter Anderem widerrechtliche Benutzungen von Gehwegen, Missachten von roten Ampeln und verbotswidriges Verwenden von elektronischen Geräten während der Verkehrsteilnahme (z.B. Smartphones) überwachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten entsprechend ahnden.

In Vergangenheit wurden vermehrt Fahrradfahrer aus dem Verkehr gezogen, welche mit „Schrotträdern“ ohne Licht und mit teils nicht verkehrssicheren Fahrrädern bei Dämmerung und Dunkelheit zur Hauptverkehrszeit unterwegs waren. Ausreden wie: „Das ist ja bloß mein Bahnhofsradl“ bekamen die Beamten oft zu hören. Das Bewusstsein, wie gefährlich es ist, ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs zu sein, fehlte oft und interessierte die Verkehrsteilnehmer nicht. Große Verwunderung und Unverständnis dann, wenn man auch als Fahrradfahrer eine Anzeige mit Punkten in Flensburg kassiert. Dies wiederum kann sich auch auf den Führerschein auswirken. Während beispielsweise das Verwenden elektronischer Geräte in vorschriftswidriger Weise während der Fahrt mit dem Fahrrad „nur“ mit 55,- Euro verwarnt wird, sind Rotlichtverstöße mit dem Fahrrad nach dem Bußgeldkatalog mit 60,- bis 180,- Euro und einem Punkt in Flensburg bewährt. Ein Überqueren von geschlossenen Bahnschranken mit einem Fahrrad schreibt einen Bußgeldsatz von 350,- Euro und einem Punkt vor. Das Verwenden von Geräten, die das Gehör während des Fahrradfahrens beeinträchtigen (z.B. Kopfhörer) ist ebenso ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Werden Verstöße mit Gefährdung anderer (z.B. Fußgänger) begangen, sind die Verwarnungs- und Bußgelder entsprechend höher angesetzt.

Allgemein rät die Polizei um gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr, vor allem zu Schulwegzeiten. Kritische Verkehrssituationen können so ohne Verletzungen und Schäden gemeistert werden. Auch Fahrradfahrer können Vorfahrtsverstöße begehen und bedenken dabei oft nicht, dass sie keine „Knautschzone“ haben. Jederzeit muss auch mit dem Fehlverhalten anderer gerechnet werden. Schwere Verkehrsunfälle mit erheblichen Verletzungen sind herbei nicht die Ausnahme. Kinder, Jugendliche und Senioren sind aufgrund ihrer schwierigeren Wahrnehmbarkeit, oder fehlender Reaktionsgeschwindigkeit besonders gefährdet. Auffällige, helle, reflektierende Kleidung ist hier von Vorteil! Sollte es trotz bester Vor- und Rücksicht zu einem Verkehrsunfall kommen, verhindern Helme meist schlimmere Verletzungen.

Nicht zu vergessen ist die 1,6 Promille-Grenze für Fahrradfahrer, welche als absolute Fahruntüchtigkeit angesehen wird. Die Gefahr hierdurch im Strafverfahren den Führerschein zu Verlieren ist größer als gedacht. Die Polizei rät: Kein Alkohol am (Fahrrad-) Steuer auch zur Glühweinzeit!

Allgemein gilt „Alle Verkehrsteilnehmer haben sich an die Regeln der StVO zu halten“ egal ob Fußgänger, Fahrradfahrer, oder Kraftfahrzeugführer. Für Fragen zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr, sowie zu verkehrssicheren Fahrrädern stehen die Beamten der PI Holzkirchen gerne mit Rat zur Seite

Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst

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