Laufen, Lkrs. ...

Laufen Lkrs Berchtesgadener Land Illegaler Waffenb
Laufen Lkrs Berchtesgadener Land Illegaler Waffenb

Laufen, Lkrs. Berchtesgadener Land: Illegaler Waffenbesitz in Laufen

Nachdem die Schienenfahnder bei einem jungen Mann Drogen aufgefunden hatten, wollte dieser offensichtlich reinen Tisch machen und gab gegenüber den Polizisten an, zuhause auch illegal Waffen zu besitzen.

Ein 25-jähriger Mann aus Laufen wurde bereits am Donnerstag, in einer Regionalbahn von Salzburg nach Laufen, durch die Schienenfahnder der Grenzpolizeiinspektion Piding einer Kontrolle unterzogen.

Anlässlich der Überprüfung des bisher unbescholtenen Mannes wurde in seiner Hosentasche ein Tütchen mit einer geringen Menge Haschischpaste aufgefunden. Zu seiner Erklärung gab er an, dass er das Haschisch in seiner Hose total vergessen hatte und seit über einem Monat auch keine Drogen mehr konsumiert habe. Die Hose mit dem Tütchen sei mittlerweile sogar schon einmal gewaschen worden.

Um die Glaubhaftigkeit seiner Angaben zu überprüfen wurde er gefragt, ob er mit einer freiwilligen Nachschau in seiner Wohnung einverstanden sei. Der 25-Jährige zeigte sich kooperativ und willigte ein. Im gleichen Satz erwähnte er auch noch, einen verbotenen Wurfstern bei sich zu Hause zu haben.

Bei der Nachschau wurde der Wurfstern schließlich in einer Vitrine, zusammen mit einer Vielzahl von Messern verschiedenster Größe und Form aufgefunden, die jedoch im Gegensatz zu dem Wurfstern, alle erlaubnisfrei und somit auch nicht zu beanstanden waren.

Um offensichtlich mit seinem Gewissen ins Reine zu kommen gab er nun zudem gegenüber den Beamten an, ein Kleinkalibergewehr mit Zielfernrohr und knapp 250 Schuss passender Munition Kaliber 22, in seinem Schlafzimmer hinter einer Schrankwand aufzubewahren. Dort wurden die Fahnder auch fündig. Das Problem für den Mann war nur, eine waffenrechtliche Erlaubnis für die Schusswaffe konnte er nicht vorweisen. Das Gewehr samt Munition sowie der Wurfstern wurden daraufhin sichergestellt.



Der junge Mann wurde wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittel- und Waffengesetz zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft wird sich nun mit dem weiteren Verfahren des geständigen Laufners auseinandersetzen.

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