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Mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen und ohne Versicherungsschutz in Rosenheim unterwegs
Rosenheim - Am 27.06.2019, gegen 02:30 Uhr, wurde eine Streife der Bundespolizeiinspektion Rosenheim auf einen Pkw mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen aufmerksam. Daraufhin wurde die 57-jährige Rosenheimerin in der Sonnenstraße angehalten und kontrolliert.
Die Fahrerin war mit einem Fiat unterwegs, bei dem das Kurzeitkennzeichen nur bis einschließlich 10.06.2019 Gültigkeit hatte. Somit hätte die 57-Jährige ab dem 11.06.2019 nicht mehr mit dem Fahrzeug fahren dürfen, da kein Versicherungsschutz bestand.
Durch die Bundespolizei wurde eine Streife der Polizeiinspektion Rosenheim zur weiteren Sachbearbeitung hinzugezogen. Gegen die Dame wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der steuerrechtlichen Relevanz nach der Abgabenordnung eingeleitet.
Die Weiterfahrt wurde untersagt und die beiden Kennzeichenschilder wurden noch vor Ort sichergestellt.
Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim
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