Mit Vernunft ...
Mit Vernunft und Weitblick das 45. Holzkirchner Frühlingsfest genießen
- Kein Mitführen und Verzehr von Alkohol auf dem Weg zum Fest –
Fröhliche Stunden und viel Vergnügen beim Feiern wünscht in diesem Jahr die Polizeiinspektion Holzkirchen allen Besuchern des 45. Frühlingsfestes und zugleich 50-jährige Bestehen des Musikzugs in Holzkirchen. Stattfinden wird das 45. Frühlingsfest in der Zeit von Mittwoch, den 29.05.2019 bis einschließlich Montag, den 03.06.2019. Damit die Freude ungetrübt bleibt und dem fröhlichen Besuch kein böses Erwachen am anderen Morgen folgt, sollten einige Dinge beachtet werden.
Genießen Sie das Fest entspannt, mit Vernunft und Weitblick. Kommen Sie deshalb mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Fest oder legen Sie bereits vorher fest, wer nach Hause fährt. Riskieren Sie also keine Alkoholfahrt und damit Ihren Führerschein.
Die Polizei bittet außerdem, die erlassenen Parkverbote unbedingt zu beachten. Sie gewährleisten durch verkehrsgerechtes Verhalten im Notfall den unbehinderten Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Verstöße werden konsequent verfolgt und Falschparker in der Folge abgeschleppt.
Leider kam es im Zusammenhang des Besuches vom Frühlingsfest in der Vergangenheit unter anderem immer wieder zu Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Vandalismus. Um dies möglichst zu verhindern, werden die Holzkirchner Polizeibeamten verstärkt zu Fuß, aber auch in zivil im Ortsgebiet unterwegs sein und dabei von Kräften des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd unterstützt. Die Bundespolizei und der Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn verstärken ihre Präsenz im Bereich des Holzkirchner Bahnhofes, in den Zügen von BOB und S-Bahn.
Ein besonderes Augenmerk richten wir auf den Jugendschutz, insbesondere auf den Missbrauch von Alkohol durch Kinder und Jugendliche. Aufgrund der positiven Resonanz vom vergangenen Jahr wird auch heuer wieder darauf geachtet, dass die vom Markt Holzkirchen für die Zeit des Frühlingsfestes erlassene Verordnung für ein Verbot des Verzehrs und Mitführen alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Holzkirchner Marktgebiet, welche auch für Volljährige gilt, eingehalten wird.
Wir bitten auch die Eltern, klären Sie ihre Kinder auf, welche schwerwiegenden Folgen übermäßiger Alkoholgenuss in der Regel hat. Besprechen Sie die Gefahren und Folgen und beeinflussen Sie ihre Kinder positiv.
Auf ein schönes, gelungenes Volksfest, ohne Ärger, unangenehme Zwischenfälle und unnötige Streitigkeiten, zu dem auch Sie beitragen können, freut sich Ihre Polizei Holzkirchen.
Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim
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