„Grün“ bedeutet ...
„Grün“ bedeutet „Freie Fahrt“
Beginnend zum 01.03.2019 müssen Kraftfahrzeuge, die nicht zulassungspflichtig sind, mit einem neuen Versicherungskennzeichen versehen werden. Die gesetzlichen Regelungen finden sich überwiegend in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), darunter fallen zum Beispiel Mofas, Pedelec`s oder Roller.
Das neue Versicherungsjahr beginnt zum 01.03. bis Ende Februar des nächsten Kalenderjahres. Jedes Jahr wird durch eine der drei Farben gekennzeichnet, dies sind die Farben Grün/Blau/Schwarz im Wechsel.
Für das Versicherungsjahr 2019/20 gilt die Farbe Grün und löst deshalb zum 01.03.2019 die Farbe Blau ab. 2020/21 ist dann wiederrum die Farbe schwarz an der Reihe und so wechseln sich jährlich diese drei Farben immer zum Stichtag 01.03. ab.
Die Polizeiinspektion Rosenheim musste im Zeitraum des März 2018 mehrere Fahrzeugführer aus dem Verkehr ziehen, die kein oder kein gültiges Versicherungskennzeichen an ihrem Kraftfahrzeug angebracht hatten. Die Einleitung eines Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz war die Folge
Die Bitte der Rosenheimer Polizei an die Verkehrsteilnehmer. Denken Sie rechtzeitig an Ihr neues, gültiges Versicherungskennzeichen zum 01.03.2019.
Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim
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