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Sozialministerin Kerstin Schreyer erteilt der Anre
Sozialministerin Kerstin Schreyer erteilt der Anre

Sozialministerin Kerstin Schreyer erteilt der Anrechnung des neuen Familiengeldes auf Hartz IV eine klare Absage: „Entscheidung von Bundessozialminister Heil ist nicht nachvollziehbar und unsozial!

Sozialministerin Kerstin Schreyer erteilt der Anrechnung des neuen Familiengeldes auf Hartz IV eine klare Absage: „Entscheidung von Bundessozialminister Heil ist nicht nachvollziehbar und unsozial!

Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer hat die heutige Entscheidung des Bundessozialministers Hubertus Heil zur Anrechnung des Bayerischen Familiengeldes auf Hartz IV-Leistungen scharf kritisiert. „Die Haltung des Bundessozialministers ist für mich absolut nicht nachvollziehbar und rechtlich schlichtweg falsch. Diese Entscheidung darf nicht zu Lasten der Familien gehen, die es ohnehin schon schwerer haben. Offenbar ist es Ziel des SPD-Bundessozialministers, einkommensschwachen Familien in Bayern die Vorteile der bayerischen Leistungen zu verwehren. Die betroffenen Familien hätten so vom Familiengeld keinen Vorteil. Ich frage mich, ob hier Wahlkampfinteressen Triebfeder waren, um der Bayerischen Staatsregierung den politischen Erfolg zu missgönnen. Die Interessen unserer bayerischen Familien werden einfach komplett ignoriert. Wir wollen, dass das neue Familiengeld allen Familien in Bayern zugutekommt!“

Die Bayerische Staatsregierung stützt sich dabei auf zwei einschlägige bundesgesetzliche Ausnahmen zum für Hartz IV-Leistungen geltenden Nachranggrundsatz. Nach einer Ausnahmeregelung müssen erziehungsgeldartige Leistungen der Länder nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet werden. Außerdem, so die Ministerin, „verfolgt das bayerische Familiengeld ganz klar eine andere Zielsetzung.“ Im Gesetz werden ganz konkrete Erwartungen an die Verwendung, wie die frühe Erziehung und Bildung der Kinder einschließlich gesundheitsförderlicher Maßnahmen, benannt und ausdrücklich beschrieben. „Eine Anrechnung auf Harz IV kommt somit überhaupt nicht in Frage. Wir werden deshalb das Bayerische Familiengeld auf jeden Fall zusätzlich zu Hartz IV-Leistungen auszahlen“, so Schreyer abschließend.

Auch die Rechtsexperten der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit haben das Bayerische Familiengeld zunächst in vollem Umfang als anrechnungsfrei eingeordnet. Allerdings ist diese dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgeordnet.

Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim

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