Alkohol am ...
Alkohol am Steuer in der Faschingszeit - immer wieder ein Problem
Auch wenn es die Feiernden wissen, dass die Polizei zur Faschingszeit verstärkt kontrolliert, manche tuen es doch. Sie setzen sich ans Steuer - vermutlich durch den Alkohol enthemmt - und fahren heim.
So auch eine 49-jährige Dame aus der Nähe von Brannenburg, welche sich in der Nacht vom 07.01.2023 auf den 08.01.2023 in einer Verkehrskontrolle wiederfand. Der Test am Alkomaten ergab für die Fahrzeugführerin einen Wert von genau 1,10 Promille.
Die Besonderheit in diesem Fall: Alleine das Ergebnis der Blutuntersuchung wird darüber entscheiden, ob die Dame ihren Führerschein behalten darf oder nicht. Sinkt nämlich der Alkoholgehalt im Blut unter 1,10 Promille, so erfolgt lediglich eine Anzeige aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach der sogenannten 0,5-Promille Grenze. Diese zieht zwar keine Sicherstellung des Führerscheins nach sich, jedoch eine Geldbuße von über 500 EUR und einen Monat Fahrverbot. Andernfalls erwartet die Fahrzeuglenkerin eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr, was einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hätte.
Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.
Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst
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