Kleinmenge ...
Kleinmenge Marihuana, Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Verstoß gegen das Ausländergesetz
Beamte der Grenzpolizei Piding deckten am Nachmittag des 02.08.2022 einige Straftatbestände auf. Gegen 15.00 Uhr kontrollierten sie einen albanischen Staatsangehörigen, welcher mit seinem Pkw auf der BAB A 8 in Fahrtrichtung Salzburg unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass er bereits im Februar 2022 ins Bundesgebiet eingereist und sich bis zum Kontrollzeitpunkt dauerhaft darin aufgehalten hatte. Auf Frage verwies der Beschuldigte auf sein Touristenprivileg nach dem er sich aber nur 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten hätte dürfen. Diese Frist hatte er um 82 Tage überschritten. Die Anzeigenaufnahme wegen eines Vergehens des unerlaubten Aufenthalts erfolgte auf der Polizeidienststelle in Piding. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Hinterlegung einer Sicherheitsleistung konnte er sein Heimreise fortsetzen.
In etwa zu selben Zeit war eine weitere Streifenbesatzung erfolgreich. Bei der Anhaltung eines Pkw mit Münchner Zulassung stellten sie fest, dass der Pkw-Lenker, ein 58 jähriger türkischer Staatsangehöriger, seit annähernd sieben Jahren im Bundesgebiet wohnhaft ist, jedoch noch immer keinen deutschen Führerschein vorweisen konnte. Diesen hätte er sich nach einem Jahr Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet ausstellen lassen müssen. Er beging somit einen Verstoß des Fahrens ohne deutsche Fahrerlaubnis.
Mit in diesem Pkw befand sich zum Kontrollzeitpunkt ein 25 jähriger italienischer Staatsangehöriger. Aufgrund seiner Verhaltensweise wurde dieser genauer unter die Lupe genommen. In seinem Reisegepäck wurde dann durch die Beamten eine Kleinmenge Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Er muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Nach Abarbeitung beider Vorgänge konnten beide Männer ihre Reise fortsetzen.
Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst
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