Bad Feilnbach: ...

Bad Feilnbach Überholvorgang bei Nebel führt zu Un
Bad Feilnbach Überholvorgang bei Nebel führt zu Un

Bad Feilnbach: Überholvorgang bei Nebel führt zu Unfall

Am Morgen des 18.10.2021, fuhr ein 34-Jähriger aus München mit seinem Kleintransporter auf der St 2010 von Bad Aibling kommend in Richtung Au bei Bad Aibling. Auf einer Geraden, die während der Morgenstunden von dichtem Nebel überzogen war, überholte trotz der unzureichenden Sichtverhältnisse ein bislang unbekanntes Fahrzeug den Kleintransporter.

Eine aus der Gegenrichtung kommende 19-jährige Bad Feilnbacherin konnte, bedingt durch die schlechte Sicht, erst verspätet wahrnehmen, dass ein Fahrzeug auf ihrer Spur entgegenkam, weshalb sie eine Gefahrenbremsung einleiten musste. Dabei bemerkte ein hinter ihr fahrender BMW den Bremsvorgang zu spät und konnte ein Auffahren nicht mehr verhindern.

Weiterhin touchierte der 37-jährige BMW-Fahrer im Unfallgeschehen den ursprünglich überholten Kleintransporter auf der Gegenspur.

Während die drei Unfallfahrzeuge zum Teil nicht mehr fahrbereit auf der Fahrbahn zum Stehen kamen, entfernte sich der Fahrzeugführer des überholenden Pkws in Richtung Au. Ob dieser den Unfall überhaupt mitbekommen hat, ist nun Gegenstand der Ermittlungen.

Während die am Auffahrunfall beteiligten Personen leicht verletzt und in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden, blieb der Fahrer des Kleintransporters unverletzt.

Der Gesamtschaden an den Fahrzeugen wird auf etwa 35.000,- Euro geschätzt.

Zeugen, die den Überholvorgang beobachtet haben und Angaben zum flüchtigen Pkw machen können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Brannenburg unter der Telefonnummer 08034/90680 zu melden.

Zum Zwecke der Verkehrsregelung und zur Fahrbahnreinigung unterstützte die Freiwillige Feuerwehr Au mit drei Fahrzeugen.

Die Polizei Brannenburg weist in diesem Zusammenhang nochmals daraufhin, dass sich aufgrund der aktuellen Jahreszeit häufig Nebelfelder bilden, die zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen können. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung darf nur überholt werden, wenn eine Behinderung für den Gegenverkehr ausgeschlossen werden kann. Da bei Nebel nur so schnell gefahren werden darf, dass in der übersehbaren Strecke auch gehalten werden kann, ist ein Überholmanöver bei Geschwindigkeiten über 50 km/h in der Regel auch nicht erlaubt.

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