Schnarchender ...
Schnarchender „Einbrecher“ auf Wohnzimmercouch
Für eine 44-jährige Kiefersfeldnerin begann der gestrige Montagmorgen (23.08.21) mit einem großen Schrecken. Nachdem die Frau um 06.00 Uhr aufgestanden war, hörte sie seltsame Geräusche aus dem Wohnzimmer des Einfamilienhauses und fand dann auf der Couch einen laut schnarchenden fremden Mann vor.
In ihrer ersten Aufregung weckte sie den unbekannten Eindringling und forderte diesen auf, sofort das Haus zu verlassen. Dieser Aufforderung folgte der Unbekannte, wenn auch murrend und machte sich auf einem Fahrrad auf und davon. Anschließend verständigte die couragierte Frau die Polizeiinspektion Kiefersfelden und konnte den eintreffenden Beamten eine detaillierte Personenbeschreibung zu dem „Einbrecher“ abgeben.
Im Rahmen einer sofort einge- leiteten Fahndung konnte der Flüchtige gegen Mittag in einem anderen Ortsteil von Kiefersfelden durch eine Streife der PI Kiefersfelden aufgegriffen und festgenommen werden. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, handelte es sich um einen 45-jährigen Obdachlosen aus dem Raum Hamburg, der derzeit durch ganz Deutsch- land reist.
Zum Vorfall selbst gab der Hamburger in seiner Vernehmung an, gezielt nach einem Schlafplatz und nach Essen gesucht zu haben. Hierbei stieß er auf das Anwesen der 44-jährigen Kiefersfeldnerin. Über eine Kellertüre sei er von außen in das Gebäude gelangt und habe sich dann zielstrebig in Richtung Küche bewegt.
Nachdem er sich am Kühlschrank verpflegt hatte, setzte er sich noch mit einer Flasche Limonade auf die Terrasse zum Rauchen. Anschließend habe er sich auf der Wohnzimmercouch niedergelegt, wo er am Morgen von der verdutzten Haus- eigentümerin gefunden wurde. Die Schilderungen des 45-Jährigen decken sich mit den Spuren, welche ein Ermittlungsbeamter am „Tatort“ sichern konnte.
Daraus lässt sich schließen, dass der nicht alkoholisierte Eindringling lediglich auf der Suche nach Ess- und Trinkbarem war. Bei dem „Einbruch“ verursachte der Hamburger lediglich geringfügigen Sach- und Stehlschaden in Höhe von etwa 10 bis 20 Euro.
Dennoch muss sich der Mann wegen Straftaten des Diebstahls aus Wohnungen und Hausfriedensbruch ver- antworten. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung ist der 45-Jährige wieder auf freien Fuß aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.
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