Penzberg: Fast ...

Penzberg Fast 10 000 Euro Prop copy ? sichergestel
Penzberg Fast 10 000 Euro Prop copy ? sichergestel

Penzberg: Fast 10.000 Euro „Prop copy“ sichergestellt

Kriminalpolizei warnt vor der Verwendung von veränderten Banknotenabbildungen

Mehrere Scheine „Prop Copy“- Geld hat eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Penzberg am
Sonntagnachmittag, 24. Januar 2021, im Rahmen einer Verkehrskontrolle
bei einem 43-jährigen Einheimischen sichergestellt. Die weiteren
Ermittlungen des Fachkommissariats 2 der Kripo Weilheim führten
schließlich zur Sicherstellung von fast 10.000 Euro dieser veränderten
Banknotenabbildungen. Der Mann wurde angezeigt.

Bereits in der Vergangenheit warnten das Bayerische Landeskriminalamt und
das Polizeipräsidium Oberbayern Süd vor dem Phänomen der Geldfälschung mit
sogenanntem „Prop Copy“ oder „Movie Money“. Dabei handelt es sich um
Banknoten, die für den Entertainmentbereich hergestellt wurden, z. B. für
Filmaufnahmen oder für Zaubershows. Diese Noten sind nur dann unbedenklich,
wenn sie sich in Größe und Farbe von echten Banknoten unterscheiden.
Zusätzlich müssen deutliche Hinweise auf dem Zahlungsmittel angebracht sein,
die es als „Spielgeld“ erkennen lassen.

Am Sonntag, 24. Januar 2021, hielt eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion
Penzberg einen 43-jährigen Einheimischen in Penzberg zu einer allgemeinen
Verkehrskontrolle an. Im Laufe der Kontrolle wurde die Streifenbesatzung auf
mehrere, vermeintliche 100-Euro-Scheine in der Geldbörse des Mannes aufmerksam.
Bereitwillig händigte der 43-Jährige die Geldscheine, die echtem Geld täuschend
ähnlich sahen, den Polizisten aus. Bei einer intensiven Überprüfung stellte sich das
vermeintliche Geld als das oben beschriebene „Prop Copy“ und somit als veränderte
Banknotenabbildung heraus.

Die Beamten stellten das vermeintliche Geld sicher und teilten den Sachverhalt
dem zuständigen Fachkommissariat 2 der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim mit.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft
Lediglich die unauffällige Aufschrift „Prop copy“ weist beim ersten Anblick auf
unechtes Geld hin.

München II wegen des Verdachts des Inverkehrbringens von Falschgeld konnten
weitere 39 100-Euro-Scheine und 97 50-Euro-Scheine sichergestellt werden.
Der Mann gab an, die Banknotenreproduktionen Anfang des Jahres 2020 auf
einer Internetplattform erworben zu haben. Die Kripo ermittelt nun, ob und in
welchem Umfang er es weitergegeben oder möglicherweise sogar in den
Zahlungsverkehr gebracht hat.

Banknotenreproduktionen sind nach deutschen Recht dann
Falschgeld, wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können
und als echt in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen.
Veränderte Banknotenabbildungen sind damit kein „Spielgeld“.
Die Kriminalpolizei warnt eindringlich vor der Verwendung von
„Movie Money“ im Zahlungsverkehr. Geldfälschung ist ein
Verbrechen und wird mit hohen Strafen geahndet.
Falschgeld wird niemandem ersetzt - Wer den Schein hat, hat den
Schaden!

Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst

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