Konsequenter ...
Konsequenter Vollzug der verschärften Schutzmaßnahmen bei Reiserückkehrern
Grenzpolizei erhöht die Zahl der Stichprobenkontrollen im Rahmen der
Schleierfahndung
Am 27.12.2020 kündigte Innenminister Herrmann verschärfte Kontrollen bei
Reiserückkehrern an. Wie er diesbezüglich ausführt, „müssen wir neben den harten
Lockdown-Maßnahmen im Land den Import von Corona-Infektionen aus dem Ausland
bestmöglich eindämmen. Um auch den Unbelehrbaren auf die Schliche zu kommen, habe
ich verstärkte Kontrollen der Bayerischen Grenzpolizei angeordnet!“ Im Rahmen der
Schleierfahndung wurden deshalb während der letzten Woche verstärkte Kontrollen im
grenznahen Raum und an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen durchgeführt und dabei
im Rahmen der ganzheitlichen Kontrollen auch gezielt auf die Einhaltung der Corona-
Bestimmungen geachtet.
In der Zeit vom 29.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021 wurden nahezu 10.000
Rückreisende von den Kolleginnen und Kollegen der Bayerischen Grenzpolizei aus dem
Reisendenstrom herausgefiltert und einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Nach den
geltenden Bestimmungen muss jeder, der aus einem Risikogebiet einreist, entweder schon
bei der Einreise einen negativen Test vorweisen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise
nach Bayern durchgeführt wurde oder umgehend innerhalb von 48 Stunden zum Testen
gehen. Das Testergebnis ist dann innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise dem
zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Bei den kontrollierten Personen wurden nahezu
4.000 Rückreisende festgestellt, die nach den geltenden Bestimmungen der
Testnachweispflicht unterlagen. Tatsächlich konnten aber nur ca. 1.400 Reiserückkehrer
einen negativen Test vorlegen.
Einreisende, die sich in einem Risikogebiet aufhalten, müssen noch vor der Einreise nach
Deutschland die "Digitale Einreiseanmeldung" ausfüllen (www.einreiseanmeldung.de). 1.300
Reisende, die weder einen negativen Test noch eine digitale Einreiseanmeldung vorweisen
konnten, wurden von den Grenzpolizisten an die Gesundheitsbehörden gemeldet, damit die
Verpflichtung zum Test innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise auch überwacht werden
kann.
Unabhängig von der Testpflicht besteht natürlich für alle Einreisenden aus Risikogebieten die
strenge Quarantänepflicht. Dies bedeutet, dass sie sich unmittelbar nach der Einreise in die
eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen
Zeitraum von zehn Tagen absondern müssen. Frühestens nach fünf Tagen kann die
Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden.
Während der nächsten Tage werden die Stichprobenkontrollen im Rahmen der
Schleierfahndung noch weiter intensiviert, insbesondere natürlich auch am nächsten
Wochenende mit einem zu erwartenden starken Rückreiseverkehr.
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