Bad Feilnbach: ...

Bad Feilnbach Drei Haftbefehle am 3 Januar
Bad Feilnbach Drei Haftbefehle am 3 Januar

Bad Feilnbach: Drei Haftbefehle am 3. Januar

Schleierfahnder der Grenzpolizei Raubling/Kreuth vollstreckten am Sonntag drei Haftbefehle:

Den Anfang machte ein 42-jähriger Hilfsarbeiter aus Slowenien, der gegen 13:00 Uhr mit seinem Pkw an der A8 im Gemeindebereich Bad Feilnbach kontrolliert wurde. Dabei stellten die Raublinger Fahnder fest, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz bestand. Der gebürtige Bosnier verständigte seinen Chef, der ihm durch Zahlung eines vierstelligen Eurobetrages den Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt ersparte.

Weniger Glück hatte ein 38-jähriger Serbe, der um 20:55 Uhr von Schleierfahndern der Grenzpolizeistation Kreuth an der Tankstelle in Weyarn überprüft wurde. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen besonders schweren Fall des Diebstahls vor. Er wurde verhaftet und dem Ermittlungsrichter in München vorgeführt.

Wegen Steuerhinterziehung wurde eine Rumänin per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Bremen gesucht. Die 25-Jährige war kurz vor Mitternacht als Beifahrerin in einem Fahrzeug mit englischer Zulassung unterwegs, als sie Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Raubling am Parkplatz Eulenauer Filz kontrollierten. Die Dame bezahlte einen dreistelligen Eurobetrag und konnte damit den Haftbefehl abwenden.

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