Verkehrschaos ...

Verkehrschaos verhindern Verkehrssicherheit aufrec
Verkehrschaos verhindern Verkehrssicherheit aufrec

Verkehrschaos verhindern- Verkehrssicherheit aufrechterhalten - Polizeipräsidium Oberbayern Süd appelliert an Tagesausflügler -

Trotz Ausgangsbeschränkung und
landesweiter Ausgangssperre von 21.00 bis 05.00 Uhr war gerade an den
schönen Tagen im Dezember erhöhter Ausflugsverkehr in die Bergregionen
festzustellen, der teils zu belastenden Verkehrsverhältnissen geführt hat. In
manchen Landkreisen des südlichen Oberbayerns ergaben sich zeitweise
kilometerlange Staus auf den Zufahrtsstraßen. In den nächsten Tagen
führen die tangierten Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd
daher verstärkt Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit
durch. Es wird nochmals eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer appelliert,
jede Fahrt - gerade auch unter dem wichtigen Gesichtspunkt des
Infektionsschutzes - zu überdenken. Beim Abstellen von Fahrzeugen sind
darüber hinaus stets die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie
die Parkbeschränkungen der Gemeinden und Kommunen einzuhalten.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd befinden sich
zahlreiche touristische „Hotspots“. Die An- und Abfahrtswege sowie öffentlichen
Parkplätze sind regelmäßig durch den Ausflugsverkehr überfüllt und nicht mehr
aufnahmefähig. Heuer kommt es in den oberbayerischen Bergregionen immer
wieder zu neuen Belastungsspitzen. Vielerorts sind öffentliche
Ausflugsparkplätze schon am frühen Vormittag belegt, so dass sich bereits auf
den Zufahrtsstraßen zu den Parkplätzen oft kilometerlange Staus bilden.
Aus diesem Grund überwachen die vom Ausflugsverkehr tangierten Dienststellen
des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mit Unterstützung der Bayerischen
Bereitschaftspolizei verstärkt die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und
das Freihalten der Zufahrtsstraßen in den Ausflugsregionen. Festgestellte
Verstöße werden konsequent geahndet. Dies kann von einem Verwarnungsgeld
oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige bis hin zur Abschleppung des
Fahrzeugs führen.
Überdies sind die Polizeibeamten zur Bekämpfung von vermeidbaren
Infektionsgefahren angehalten, das Vorliegen von triftigen Gründen für das
Verlassen der eigenen Wohnung (Allgemeine Ausgangsbeschränkung), aber
auch die Beachtung der Kontaktbeschränkung im Rahmen von ganzheitlichen
Kontrollen zu überprüfen und dabei festgestellte Verstöße zur Anzeige zu
bringen.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie appelliert die Polizei im Interesse
aller:
- Beachten Sie die Regelungen der geltenden
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIFSMV)
- Wägen Sie vor Fahrtantritt bitte gründlich ab, ob Sie für Ihren Ausflug
unbedingt Ihren Wohnort verlassen müssen!
- Fahren Sie keine Ausflugsziele an, von denen Sie z.B. aus dem Rundfunk
wissen, dass es hier bereits zu Stauungen auf der Anfahrt kommt!
- Überlegen Sie sich vor Fahrtantritt einen „Plan B“, also ein alternatives
Ausflugsziel! Die Internetseite https://www.oberbayern.de/ausflugs-ticker/
bietet hierfür wertvolle Tipps.
- Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und -flächen!
- Denken Sie an die Umwelt! Insbesondere Wiesen und Wälder, die nicht
explizit als Parkplatz ausgewiesen wurden, sind nicht zum Abstellen eines
Fahrzeugs geeignet!
- Halten Sie Rettungswege frei und achten Sie beim Parken am
Fahrbahnrand auf eine ausreichende Fahrbahnbreite für größere Einsatz-
und Rettungsfahrzeuge!
- Weichen Sie auf andere Parkplätze aus, auch wenn sich hierdurch Ihr
Fußweg verlängert!

Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst

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