Erfolgreiche ...
Erfolgreiche Kontrollen auf der Autobahn
Erneut bewiesen die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Piding ihren guten Fahndungsinstinkt. Ein Bosnier musste seine Autofahrt vorzeitig beenden, bei einem Syrer wurde ein gefälschter Führerschein aufgefunden und ein Kosovare wurde nach dem Aufenthaltsgesetz angezeigt.
Ein im Bundesgebiet wohnhafter 39-jähriger bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger wurde am Dienstagnachmittag auf der BAB A 8, Fahrtrichtung München, durch Beamte der Grenzpolizei Piding angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle händigte der Bosnier auf Verlangen neben seinem nationalen bosnischen Reisepass auch seinen nationalen Führerschein aus. Die Beamten veranlassten eine Abfrage in der Einwohnermeldedatei, woraus ersichtlich war, dass der 39-Jährige bereits seit dem Jahr 2019 seinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet hat. Er hätte somit bosnischen Führerschein seines Heimatlandes nach einer Frist von sechs Monaten in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen müssen. Da er dies nicht veranlasste, war er nicht berechtigt im Bundesgebiet ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Am darauffolgenden Tag kontrollierte eine Streifenbesatzung der Pidinger Schleierfahnder einen im Bundesgebiet zugelassenen Pkw am Parkplatz Angerer Berg, in Fahrtrichtung Salzburg. Bei der Durchsuchung der Personen und der von ihnen mitgeführten Sachen wurde in der Geldbörse des Beifahrers, einem 38-jährigen syrischen Staatsangehörigen, ein totalgefälschter griechischer Führerschein aufgefunden. Da er aber zum Kontrollzeitpunkt nicht der tatsächliche Pkw-Lenker war, wurde er „lediglich“ wegen eines Vergehens des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zur Anzeige gebracht. Nach Anzeigenaufnahme und erkennungsdienstlicher Behandlung wurde der Beschuldigte wieder entlassen.
Auch am selben Tag hielten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Piding einen Pkw mit amtlichen Schweizer Kennzeichen im Bereich Traunstein an. Die beiden kosovarischen Staatsangehörigen waren laut eigener Angaben unterwegs in ihre Heimat. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen einen der beiden Insassen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für den Schengenraum besteht, welches erst einige Tage zuvor durch die Schweizer Behörden verhängt worden war. Laut eigenen Angaben hatten sich die Beiden für ein paar Tage im Raum Ingolstadt aufgehalten. Da der Kosovare über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Schengener Vertragsstaaten verfügte, wurde eine genauere Überprüfung auf der Dienststelle durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass das Aufenthaltsverbot durch die Schweizer Behörden deshalb erlassen wurde, weil er dort illegal gearbeitet hatte. Aufgrund dessen war er aufgefordert worden die Schweiz und die Schengener Staaten binnen einer festgesetzten Frist zu verlassen, da danach das Aufenthaltsverbot für diese Staaten in Kraft tritt. Wie die weiteren Ermittlungen zeigten, hatte der Kosovare dies jedoch nicht ernst genommen und sich daraufhin im Raum Ingolstadt mit seinem Bruder in einem Apartment längerfristig eingemietet. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde der Kosovare wegen illegalem Aufenthalt angezeigt. Für die zu erwartende Strafe musste er einen mittleren dreistelligen Eurobetrag als Sicherheit hinterlegen, bevor er die Heimreise fortsetzen konnte.
Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst
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