Erst checken, ...

Erst checken dann chatten Jugendliche Handynutzer
Erst checken dann chatten Jugendliche Handynutzer

Erst checken, dann chatten! Jugendliche Handynutzer als Opfer und Täter

ROSENHEIM. Die Verbreitung von gewaltverherrlichenden und
sexualisierten Inhalten über Chats, Messenger und soziale Medien steigt
unaufhörlich. Dabei werden immer mehr kindliche und jugendliche
Smartphone-Nutzer sowohl zu Opfern als auch zu Tätern. Oft ist dieser
Altersgruppe nicht bewusst, dass hinter einem versandten Bild oder Video
ein reales Gewaltverbrechen wie sexueller Missbrauch oder eine andere
strafbare Handlung stehen kann. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd hat
deshalb ein altersgerechtes Präventionskonzept für Schülerinnen und
Schüler entwickelt.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd
verzeichnet in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg bei den
Fallzahlen, in denen Jugendliche bei der Benutzung von Smartphones Opfer und
gleichermaßen Täter von gewaltverherrlichendem oder sexualisiertem
Bildmaterial im Internet werden. Im Jahr 2019 wurden im südlichen Oberbayern
insgesamt 250 Ermittlungsverfahren wegen des Verbreitens pornografischer
Schriften in WhatsApp-Gruppen geführt. Dadurch kam es zu einer deutlichen
Steigerung von 69 % im Vergleich zum Jahr 2018 (148).

Kinderpornos, Tierpornos, Hakenkreuze in Schüler-Chatgruppen

In den meisten Ermittlungsverfahren wurden als Verbreiter Kinder und
Jugendliche identifiziert, die meist in Chatgruppen von Schulklassen strafbare
Inhalte verteilten. Diese Inhalte bestanden dabei aus kinderpornografischen oder
tierpornografischen Videos und Bildern. Weiteres verfassungswidriges
Bildmaterial wie Hakenkreuze, der Hitlergruß oder fremdenfeindliche Inhalte
waren ebenfalls Bestandteil verschiedener Chatgruppen. Erschreckend ist das
Alter der Gruppenmitglieder: vornehmlich zwischen 12 und 17 Jahren.

Beispielsweise an einer Mittelschule machten in Chatgruppen der achten und
neunten Klassen Kinder- und Tierpornos die Runde. Das Ergebnis: Straf- und
Ermittlungsverfahren gegen zehn beschuldigte Jugendliche und strafunmündige
Kinder wegen Verbreitung von pornografischen sowie gewalt- und
tierpornografischen Schriften, die gegen die drei Hauptverbreiter mit
erzieherischen Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz endeten. Damit
verbundene Konsequenzen: Sicherstellung und kriminalpolizeiliche
Untersuchung aller Smartphones der beteiligten Mitglieder der Chatgruppen,
aufgewühlte Eltern und Lehrer, sozialtherapeutische Betreuung von
traumatisierten Schülerinnen und Schülern, disziplinarische Maßnahmen an der
Schule bis hin zum Schulwechsel.
Viel schwerer wiegen jedoch die damit verbundenen Folgen für die Opfer: Angst,
Scham, Traumatisierung, Schlaflosigkeit und Probleme im Alltagsleben.

„Ich liebe Dich - Schick mir doch mal ein Bild von Dir“

Bedeutend erschreckender entwickelt sich ein anderes Phänomen unter
Jugendlichen: der Versand von eigenen Nacktbildern oder sogar Videos mit
sexuellen Handlungen über Messengerdienste und soziale Medien. Oft stellt sich
folgender, als beispielhaft geschilderter Tatablauf dar.
Ein 14-jähriges Mädchen ist verliebt in einen 16-jährigen Jungen. Aus Liebe
schickt sie ihm ein Nacktfoto von sich und denkt dabei nicht an die Folgen.
Wenige Wochen später beendet sie die Beziehung zu ihm. Da „Er“ nicht damit
einverstanden ist, erpresst er „Sie“ damit zu sexuellen Handlungen. Andernfalls
würde er das Nacktfoto von ihr, das er nach wie vor auf seinem Handy hat, über
soziale Medien oder Chats verbreiten.

Noch gravierender sind Fälle, in denen die Opfer ihren vermeintlichen Partner
oder ihre Partnerin nur über das Internet kennen, quasi eine Cyber-Beziehung
führen, ohne sich jemals persönlich kennengelernt zu haben. Im Chatverlauf
kommt es dann irgendwann zum gegenseitigen Austausch von persönlichen
Fotos, sogar Nacktfotos. Der oder die Täter am anderen Ende der Internetleitung
fordern dann immer mehr, bis zu Videos von sexuellen Handlungen der Opfer an
sich selbst. Ansonsten, so drohen die Täter, werden die bereits verschickten
Fotos offen ins Internet gestellt oder über soziale Medien geteilt.

So erst kürzlich geschehen in Traunstein.
Ein jugendliches Mädchen verfügt über einen öffentlichen Account eines weltweit bekannten sozialen
Mediums. Über die damit verbundene Chatfunktion erhielt sie vor geraumer Zeit
Nachrichten eines angeblichen „Jason“ (Anm. Name geändert), mit dem sie sich
in der Folge eine Cyber-Beziehung entwickelte. In einem Video-Chat mit „Jason“
nahm das Mädchen schließlich sexuelle Handlungen an sich selbst vor. Was sie
zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: „Jason“ hatte das Video aufgezeichnet,
bedrohte und erpresste die Teenagerin damit in der Folge. Wenn sie ihm nicht
mehr solche Videos zukommen lasse, werde er alle bisherigen Bilder und Videos
über das Internet und soziale Medien verbreiten, um der Welt zu zeigen, was sie
für ein schlechter Mensch sei.

Das Mädchen vertraute sich schließlich ihren Eltern an und erstattete Anzeige
bei der Polizei. Solche oder ähnlich gelagerte Fälle erreichen die zuständigen
Fachkommissariate der Kriminalpolizeidienststellen beinahe täglich. Den Tätern,
die meist anonymisiert aus dem Ausland agieren und die es auf Gelderpressung
angelegt haben, werden die Ermittlungsbehörden kaum habhaft. Gleiches gilt für
die verschickten Fotos und Videos, die auf ausländischen Computerservern
gespeichert und zur Weiterverbreitung gelagert sind.

Polizeiliche Prävention in den Schulen - Tipps für Eltern

Zusammen mit den Jugendbeamtinnen und -beamten der örtlichen
Polizeiinspektionen hat das Polizeipräsidium Oberbayern Süd kürzlich
zielgerichtete Präventionsmaßnahmen erarbeitet, um vor allem die junge
Generation auf die hohen Gefahren aufmerksam zu machen, die mit dem
unüberlegten Umgang mit gewaltverherrlichenden oder sexualisierten Inhalten
verbunden sind. Hauptsächlich in weiterführenden Schulen werden die
Jugendbeamtinnen und -beamten bei Bedarf Vorträge halten und die
Jugendlichen in Gesprächen auf die Folgen der Verbreitung von solchen Inhalten
hinweisen.


Für die Eltern von jungen Smartphone-Nutzern hat die Polizei folgende
Tipps zur Hand:
- Seien Sie Partner Ihres Kindes und bieten Sie sich als vertrauens-
und verständnisvoller Ansprechpartner an, sollte doch mal etwas
schiefgelaufen oder etwas Unerwünschtes auf dem Handy gelandet
sein.
- Sprechen Sie offen mit Ihren Kindern über die Gefahren und Folgen,
die im Zusammenhang mit dem Verbreiten von pornografischen
oder strafbaren Inhalten stehen und dass auf einmal versandte
Fotos oder Videos kein Einfluss mehr besteht.
- Zeigen Sie Ihren Kindern auf, welche psychischen Folgen vor allem
für die Empfänger und Opfer von pornografischen oder strafbaren
Inhalten entstehen können (Angst, Scham, Schlaflosigkeit, Probleme
im Alltagsleben usw.).
- Nutzen Sie Beratungs- und Hilfsangebote (Jugendsozialarbeit,
Jugendamt, örtliche Polizeiinspektion, etc).
Weitere Infos der Polizei, rund um das Thema Smartphone/Internet für junge
Menschen, Eltern und Pädagogen gibt es unter www.polizeifürdich.de

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