Rosenheim: Mit ...

Rosenheim Mit falscher Drohung Polizeieinsatz veru
Rosenheim Mit falscher Drohung Polizeieinsatz veru

Rosenheim: Mit falscher Drohung Polizeieinsatz verursacht

Weil er mit einer falschen Drohung Ende Februar 2020 einen
großen Polizeieinsatz verursacht hatte, bekam ein Rosenheimer nun vom
Polizeipräsidium Oberbayern Süd die Kostenrechnung präsentiert. Der
Mann muss 3.240 Euro für die von ihm verursachte Fahndung mit mehreren
Polizeistreifen bezahlen.
Ende Februar 2020 sprach ein zunächst unbekannter Mann in einem Supermarkt
im Stadtgebiet eine heftige Drohung aus, die sich später aber glücklicherweise
als falsch herausstellte. Gegenüber einer Angestellten gab er an, ein
Tötungsdelikt begangen zu haben und nun auf der Suche nach seinem nächsten
Opfer zu sein. Die Situation wurde durch eine offensichtlich blutverschmierte
Hand des Mannes verstärkt. Kurz darauf verließ der Unbekannte das Geschäft
und löste durch seine Äußerungen eine Großfahndung der Polizei mit mehreren
Streifenbesatzungen aus, die trotz aller Bemühungen ergebnislos verlief.
An den darauffolgenden Tagen versuchte die Polizeiinspektion Rosenheim durch
weitere Überprüfungen, Licht ins Dunkel der ernstzunehmenden Äußerungen des
Mannes zu bringen. Nachdem sich jedoch keine weiteren Anhaltspunkte für ein
mögliches Gewaltverbrechen ergaben, wurden die Ermittlungen zunächst nicht
weiterverfolgt.
Etwa einen Monat später erkannten Angestellte den Mann im gleichen Geschäft
wieder. Die Ermittler der Polizeiinspektion Rosenheim konnten den
zwischenzeitlich erneut verschwundenen Mann nun aufgrund neuer
Erkenntnisse schnell ermitteln und an seiner Wohnadresse in Rosenheim
antreffen. Durch weitere Recherchen konnte das von ihm ausgesprochene
Tötungsdelikt schnell widerlegt werden, da das angebliche Opfer wohlauf
angetroffen werden konnte.
Der zur Tatzeit 67-jährige Rosenheimer wurde wegen Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung von Straftaten angezeigt und hat im Sommer dieses
Jahres auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim,
vom zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl mit einer empfindlichen
Geldstrafe erhalten.
Obendrein präsentierte ihm das Polizeipräsidium Oberbayern Süd nun eine
Kostenrechnung für den von ihm Ende Februar verursachten Fahndungseinsatz.
Im Rahmen einer Ermessensentscheidung wurden dem Mann die Kosten für die
an der Großfahndung beteiligten Einsatzkräfte auferlegt, was schließlich einen
Betrag von 3.240 Euro ergab. Zur leichteren Zahlung wurde dem
Gefahrenverursacher nach Antrag durch seinen Rechtsbeistand eine
Ratenzahlung zugesprochen, die ihn nun voraussichtlich längere Zeit begleiten
wird.

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