Traunreut - ...
Traunreut - Freilaufende Hunde reißen Rehgeiß
Am Freitag den 26. Juni, gegen 10 Uhr, zeigte der örtliche Jagdpächter eines Traunreuter Jagdrevieres bei der Polizeistation Traunreut einen Verstoß gegen das Bayerische Jagdgesetz an. Drei freilaufende Hunde einer auswärtigen Hundehalterin, hatten in einem Waldstück in der Traunau nahe der Kläranlage in Traunreut, eine Rehgeiß gerissen.
Ein Zeuge hatte den Vorfall beobachtet und verständigte den zuständigen Jagdpächter. Die Polizeistation Traunreut weist auf das Verbot hin, Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (Art. 56/II/9 Bay. Jagdgesetz). Hierbei ist entscheidend, ob sich der Hund im Einwirkungsbereich seines Führers befindet und auf sich einwirken lässt.
Lässt ihn der Besitzer frei laufen und ist der Hund hierbei außer Kontrolle, trifft der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit zu. Der Jagdpächter ist außerdem befugt, wildernde Hunde zu töten, wenn diese Wildtiere aufsuchen, verfolgen oder sogar verletzen. An alle Hundehalter wird daher sowohl zum Schutz der eigenen Hunde, als auch zum Schutz der Wildtiere appelliert, ihre Hunde in Jagdrevieren unter Kontrolle zu halten.
Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst
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