Bayerns ...
Bayerns Justizminister fordert eigenständigen Straftatbestand für das Betreiben von Kinderpornografie-Foren im Internet / Eisenreich: Wer solche Foren im Netz betreibt, bereitet den Nährboden für weitere Missbrauchstaten. / Betreibern sollen künftig m
Die schrecklichen Missbrauchsfälle von Lügde und Münster haben eine breite rechtspolitische Diskussion über härtere Strafen bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie ausgelöst. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt ausdrücklich die Ankündigung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem u.a. der sexuelle Missbrauch von Kindern grundsätzlich zum Verbrechen hochgestuft werden soll. Eisenreich: Bayern setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein. Sexueller Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen und darf im Gesetz nicht länger lediglich als Vergehen durchgehen.
Der bayerische Justizminister fordert darüber hinaus, beim Kampf gegen Kindesmissbrauch auch die Betreiber von Kinderpornografie-Foren im Internet noch stärker in den Blick zu nehmen. Man muss sich klar machen: Hinter einem kinderpornografischen Bild oder Video steht oft ein Fall schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Wer im Internet einen Marktplatz für Kinderpornografie betreibt, bereitet damit den Nährboden für weitere Missbrauchstaten, so Eisenreich. Dieses Unrecht muss sich auch im Gesetz widerspiegeln. Justizminister Eisenreich fordert deshalb, einen eigenen Straftatbestand für das Betreiben von Kinderpornografie-Foren im Internet zu schaffen. Betreibern soll künftig eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren drohen.
Härter bestraft werden sollen nach dem Vorschlag des bayerischen Justizministers auch die Nutzer von Kinderpornografie-Foren. Durch ihre Nachfrage schaffen sie nicht nur einen Bedarf nach mehr Angebot. Indem sie selbst kinderpornografisches Material in solchen Foren hochladen, sorgen sie auch dafür, dass derartige Marktplätze weiter existieren, so Eisenreich. Hier sollten deshalb dieselben verschärften Strafen drohen, die auch für gewerbs- oder bandenmäßig handelnde Täter gelten – nämlich Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren.
Damit die Vorschläge Eingang in den angekündigten Gesetzentwurf finden können, hat der bayerische Justizminister einen konkreten Regelungsvorschlag an die Bundesjustizministerin übermittelt. Der Staat muss alles dafür tun, um die Schwächsten zu schützen, so Eisenreich abschließend.
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