Illegaler ...
Illegaler Aufenthalt und 1000€ Strafe zwecks Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Dienstag wurde eine Streife der Grenzpolizeiinspektion Piding im morgendlichen Berufsverkehr auf ein Baustellenfahrzeug mit Münchner Kennzeichen aufmerksam und unterzog dieses auf der A8 am PP Neukirchen einer Kontrolle. Im Fahrzeug befanden sich zwei männliche Personen. Der Fahrer händigte sichtlich nervös die von ihm geforderten Dokumente aus und betonte mehrfach, dass er Tourist sei. Der 26-jährige Kosovare gab zu verstehen, dass er für zwei Wochen seinen in Deutschland lebenden Bruder besucht habe, welcher zum Zeitpunkt der Kontrolle auf dem Beifahrersitz saß und dass sie jetzt gemeinsam für ebenfalls zwei Wochen zu ihm nachhause nach Slowenien fahren würden.
Der Beifahrer, ebenfalls aus dem Kosovo stammend, lebt in München und betreibt dort eine kleine Bau- bzw. Abrissfirma. Irritierend an der „Urlaubsgeschichte“ war allerdings, dass sich in dem Fahrzeug absolut kein Reisegepäck befand sondern lediglich Werkzeug, Arbeitskleidung und Unterlagen, welche auf den nächsten Auftrag hinwiesen. Da mit den beiden „Urlaubern“ aufgrund sprachlicher Barrieren fast keine Verständigung möglich war, wurden die Zwei zur näheren Überprüfung mit auf die Dienststelle genommen.
Dort konnte ermittelt werden, dass sich der angebliche Tourist schon vor vier Jahren in Deutschland aufgehalten hatte, damals aber das Land verlassen musste. Seitdem wurde ihm kein Aufenthalt zur Arbeitsaufnahme mehr gestattet und er gab sich in der Folge bei jeder Kontrolle immer als Besucher seines Cousins aus, bei welchem er in der Vergangenheit bereits unerlaubt beschäftigt und auch zeitweise untergetaucht war. Doch auch bei dem 33-jährigen Wahlmünchner handelte es sich nicht um ein völlig unbeschriebenes Blatt. Neben dem Vorwurf, Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt geleistet zu haben, wurde eine Fahndungsnotierung festgestellt, welche eine noch offene Strafe im vierstelligen Bereich offenbarte. Diese hatte er vom Amtsgericht München wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten aber nie beglichen.
Nach Anzeigenaufnahme und Bezahlung der geforderten Geldstrafe konnten die Männer die Dienststelle wieder verlassen und ihre Reise nach Slowenien fortsetzen
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