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Landratsamt schränkt Parteiverkehr ein
Landratsamt schränkt Parteiverkehr ein

Landratsamt schränkt Parteiverkehr ein

Um eine Ansteckung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rosenheimer Landratsamtes mit dem Corona-Virus zu vermeiden, wird das Landratsamt Rosenheim seinen Parteiverkehr ab Mittwoch, den 18.03.2020 stark einschränken.

Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger werden nach Möglichkeit telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bearbeitet. Wenn ein persönliches Vorsprechen unumgänglich ist, muss vorab ein Termin vereinbart werden. Davon betroffen sind auch die Außenstellen des Amtes.

Auch die Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises in Rosenheim, Bad Aibling und Wasserburg können nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Termine können online oder telefonisch vereinbart werden. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, aufschiebbare Anliegen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Außerdem können die Onlineangebote genutzt werden.

Die Kompostieranlagen des Landkreises in Eiselfing und Bruckmühl werden weiterhin geöffnet bleiben. Eine Anlieferung ist hier auch ohne Terminvereinbarung möglich. Der Kauf von Blumenerden, Rindenmulch, Kompost und Spezialerden ist nicht mehr möglich.

Diese Regelung gilt ab Mittwoch, den 18.03.2020 und gilt bis auf Weiteres.

Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst

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