Belehrungen ...
Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz entfallen bis auf Weiteres
Aufgrund der aktuellen Situation mit dem Coronavirus entfallen die Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz am Staatlichen Gesundheitsamt Rosenheim für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe bis auf Weiteres. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Belehrungen finden ansonsten regulär jeweils am Dienstag und Donnerstag um 10 Uhr im Gesundheitsamt in der Prinzregentenstraße 19 statt.
Die Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt ist nötig vor der erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich. Das betrifft Personen, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen sowie Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Wir werden umgehend darüber informieren, wenn die Belehrungen wieder stattfinden.
Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst
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