Schleierfahnder ...
Schleierfahnder sorgen für Verkehrssicherheit!
Slowake mit über zwei Promille erwischt
Ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung, aber mit reichlich Alkohol im Blut zog in der Nacht auf Donnerstag eine Streife der Grenzpolizeiinspektion Piding einen 53-jährigen slowakischen Fahrzeuglenker aus dem Verkehr. Da seit Ende Februar 2020 keine gültige Versicherung bestand, wurde das Kfz noch an Ort und Stelle „stillgelegt“.
Nachdem den Fahndern beim Öffnen der Fahrertür massiver Alkoholgeruch entgegenkam - zudem lagen angebrauchte Likör- bzw. Schnapsfläschchen im Zugriffsbereich des Fahrers - musste der alkoholisierte Mann mit zur Dienststelle der Schleierfahnder und im Anschluss zur Blutentnahme.
Aufgrund des freiwillig durchgeführten Atemalkoholtests, der einen Wert jenseits von 2 Promille ergab und der ihm zur Last gelegten Verkehrsverstöße muss der Mann bei einer Verurteilung mit einer empfindlichen Geldstrafe und dem längerfristigen Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.
Gegen 01.00 Uhr war die Chrysler Limousine, mit Wiesbadener Kennzeichen, auf der Autobahn - kurz vor der Ausreise nach Österreich - aufgefallen; da die fahndungsmäßige Überprüfung der Kennzeichen ein Amtshilfeersuchen zur Entstempelung ergab, war Eile geboten, um den „Alleinfahrer“ noch vor dem Grenzübergang auf deutscher Seite zu stoppen.
Der Fahrer - ein im Bundesgebiet wohnhafter Architekt - folgte den Anhaltesignalen der Zivilstreife und blieb rechtzeitig stehen. Es stellte sich heraus, dass er sich bei seinem letzten Zwischenstopp an einer Autobahnrastanlage mit diversen Spirituosen - quasi als Reiseproviant - eingedeckt und diese - wie die Beamten anhand einer entsprechenden Alkoholfahne feststellen konnten - auch gleich konsumiert hatte.
Nach dem Abkratzen der „Zulassungsplaketten“ und anschließender Blutprobenentnahme im Krankhaus Bad Reichenhall, ging es für den Ingenieur zurück zur Dienststelle nach Urwies. Parallel wurden Ermittlungen in seinem Heimatland angestoßen, da sein angeblich slowakischer Führerschein nicht auffindbar war. Sollte sich der Anfangsverdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhärten, könnte sich das Strafmaß noch erhöhen.
Die weitere Sachbearbeitung übernahm die Ermittlungsgruppe der Grenzpolizeiinspektion Piding; insbesondere gegen die verantwortliche Halterin des Pkw, die Ehefrau des Fahrers, wurde ein Ermittlungsverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Nach erfolgter Anzeigenaufnahme durfte der Slowake das Dienstgebäude wieder verlassen; für die Weiterreise nach Kärnten musste er sich allerdings eine neue Mitfahrgelegenheit bzw. ein alternatives Transportmittel suchen.
Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst
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