Grenze zur ...
Grenze zur Behinderung von Rettungskräfte
Rosenheim, 09.03.2020, 10.30 Uhr, Papinstraße
Ein 85-jähriger Mann aus Achenmühle musste aufgrund eines medizinischen Vorfalles auf dem Gehweg in der Papinstraße vom Rettungsdienst und Notarzt behandelt werden. Nicht alle Passanten verhielten sich so, wie man es sich vielleicht wünschen würde.
Während der laufenden Behandlung blieben etliche Passanten abseits stehen und beobachteten das Geschehen, teilweise standen Personen sogar auf der Fahrbahn und es kam zu kurzfristigen Stockungen des Fahrzeugverkehrs in der Papinstraße.
Der Drang nach „Wissen“ durch ein paar Schaulustigen war so groß, dass die Polizei teilweise die Zufahrt zur Papinstraße sperren musste. Den Schaulustigen wurden durch die Polizei Platzverweise ausgesprochen. Der Mann konnte vom Rettungsdienst stabilisiert werden und wurde anschließend zur weiteren Behandlung ins Klinikum Rosenheim verbracht.
Konkrete oder gar direkte Behinderungen der Rettungsmaßnahmen waren nicht gegeben und nach Aussprache von Platzverweisen oder der Bitte, einfach weiterzugehen, kamen alle sofort nach. Der Straßenverlauf war wieder zügig frei. Behinderung von Rettungsdiensten oder Filmaufnahmen von Notlagen könnten mögliche strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst
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