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Verstärkte Verkehrskontrollen an Bahnübergängen im Dienstbereich der Polizeiinspektion Bad Aibling
Bad Aibling – In letzter Zeit gingen bei der Polizeiinspektion Bad Aibling vermehrt Hinweise aus der Bevölkerung ein, dass die Lichtzeichenanlagen, sowie die geschlossenen Schranken an den Bahnübergängen in Bad Aibling sowohl von Fußgängern, wie auch von Rad- und Pkw-Fahrern ignoriert werden.
Obwohl sich an den Bahnübergängen Schranken und Ampeln befinden, kam es offensichtlich regelmäßig dazu, dass die sicherheitstechnischen Einrichtungen „schnell noch“ umgangen wurden um die Bahnlinie zu überqueren.
Im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle fanden deshalb im Zeitraum vom 02.03. bis 05.03.2020 dienststellenübergreifende Verkehrsüberwachungen mit der Bundespolizeiinspektion Rosenheim an dem besonders kritischen Bahnübergang in der Westendstraße in Bad Aibling statt.
Dieser zeigte sich besonders kritisch, da sich in unmittelbarer räumlicher Nähe mehrere Schulen befinden. Zudem ist die Bahnstrecke an in beide Richtungen gut einsehbar und verleitet daher zu einem Überschreiten trotz Rotlicht bzw. Schranke.
Insgesamt wurden 8 Gleisüberschreitungen von Pkw- und Radfahrern festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Des Weiteren überquerten eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern den Bahnübergang. Diese wurde durch Jugend- und Präventionsbeamtinnen der Polizeiinspektion Bad Aibling sowie der Bundespolizeiinspektion Rosenheim über die damit einhergehenden Gefahren - im Interesse der eigenen Sicherheit - sensibilisiert.
Die Polizeiinspektion Bad Aibling weist darauf hin, dass alle Fahrzeuge vor dem Andreaskreuz zu warten haben, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert oder rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden.
Laut Bußgeldkatalog wird bei Nichteinhaltung eine Verkehrsordnungswidrigkeiten-Anzeige gegen den Fahrzeugführer eingeleitet. Es ist dabei mit einem Bußgeld von mindestens 240,- €, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot zur rechnen.
Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst
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