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Luftfahrt Flugwetterdienst des Deutschen Wetterdie
Luftfahrt Flugwetterdienst des Deutschen Wetterdie

Luftfahrt Flugwetterdienst des Deutschen Wetterdienstes rezertifiziert

Offenbach, 4. März 2020 – Die meteorologische Sicherung der zivilen Luftfahrt in Deutschland gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Ohne meteorologische Beratung darf kein Flugzeug starten. Neben dieser nati- onalen Rolle engagiert sich der DWD auch im Rahmen der europäischen Initiative Sin- gle European Sky (SES).

Seit 2007 ist der Flugwetterdienst des DWD für die Erbrin- gung von flugmeteorologischen Dienstleistungen im einheitlichen europäischen Luft- raum (SES) zertifiziert. Ende des vergangenen Jahres erneuerte das Bundesaufsichts- amt für Flugsicherung (BAF) das Zertifikat.

„Mit der Rezertifizierung wird einerseits die langjährig hohe Qualität der Produkte und Dienstleistungen des DWD-Flugwetterdiens- tes belohnt, andererseits stellt der Deutsche Wetterdienst damit seine Zukunftsfähigkeit als Flugwetterdienst in Europa unter Beweis,“ sagt Klaus Sturm, Leiter der Abteilung Flugmeteorologie.

Gesetzliche Aufgabe Zu den gesetzlichen Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes gehört unter anderem die meteorologische Sicherung der Luftfahrt. Laut Luftverkehrsgesetz (LuftVG) umfas- sen die Aufgaben des Flugwetterdienstes die Flugwetterberatungs- und Betriebs- dienste, zu denen die Wetterüberwachung,

die Erstellung standardisierter Vorhersagen nach internationalen und nationalen Vorgaben gehören, die Flugwetterberatung, die Erstellung und Verbreitung von Warnungen vor fluggefährdenden Wettererscheinun- gen im An- und Abflug der Flughäfen, des Rollverkehrs der Flughäfen und des Stre- ckenflugs sowie die Ausgabe von Flugwetterberatungsunterlagen.

Der DWD ist zudem verpflichtet, die erforderlichen technischen Einrichtungen und Dienste, die meteorologi- schen Messanlagen und Datenverbreitungsanlagen sowie Anwendungsprogramme zur elektronischen Datenverarbeitung für den Flugwetterdienst bereitzustellen.

In Deutschland betreibt der DWD insgesamt fünf Luftfahrtberatungszentralen (LBZ). Diese sind an den Flughäfen Hamburg, Berlin, Frankfurt, München sowie in der DWD- Niederlassung Essen angesiedelt. An 16 internationalen Verkehrsflughäfen verfügt der DWD derzeit noch über Flugwetterwarten, an denen das Flughafenwetter beobachtet und erfasst wird.

Für die insgesamt 23 Regionalflughäfen in Deutschland obliegt dem DWD die fachliche Verantwortung für die flugmeteorologischen Anlagen, so genannte Automated Weather Observing Systems (AWOS), und die zugehörigen Sensoren.

Einheitlicher europäischer Luftraum (Single European Sky) Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission im Jahre 2004 mit der Initiative Single European Sky (SES) die Basis für einen einheitlichen europäischen Luftraum gelegt.

Ziel von Single European Sky ist es, den aus Sicht der Luftverkehrswirtschaft bislang räumlich und organisatorisch stark fragmentierten europäischen Luftraum zu konsoli- dieren. Durch eine Vereinheitlichung der europäischen Luftverkehrsinfrastruktur sollen

günstige Rahmenbedingungen für einen sicheren, pünktlichen, effizienten und umwelt- vertraglichen Flugverkehr in Europa geschaffen werden. Die Verordnungen zum Single European Sky betreffen sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Flugsicherung, also etwa Flugverkehrsdienste, Flugberatungsdienste, Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste sowie Flugwetterdienste.

Die Verordnungen sind für alle EU-Mit- glieder obligatorisch. Der DWD ist seit Beginn der SES-Initiative an deren Ausgestal- tung hinsichtlich der flugmeteorologischen Dienstleistungen maßgeblich beteiligt. Mit der Eröffnung des Meteorological Watch Office (MWO) Frankfurt an der dortigen LBZ Anfang 2019 ist der DWD schon frühzeitig einen wichtigen Schritt auf dem Wege der Konsolidierung der europäischen Luftverkehrsräume gegangen.

Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst

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