Faschingskontro ...

Faschingskontrollen 2020 beim PP OBS Polizei zieht
Faschingskontrollen 2020 beim PP OBS Polizei zieht

Faschingskontrollen 2020 beim PP OBS: Polizei zieht Bilanz

SÜDLICHES OBERBAYERN. Die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd führten während der „fünften Jahreszeit“ verstärkt Kontrollen im Straßenverkehr durch. Erfreulicherweise waren die meisten Fahrzeuglenker vernünftig und saßen nicht „benebelt“ am Steuer. Für einige Unbelehrbare endeten die Faschingsfeierlichkeiten jedoch mit der Abgabe des Führerscheins, empfindlichen Geldstrafen und teils langen Fahrverboten.

Wie im Vorfeld angekündigt, wurden in den letzten vier Wochen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd (9 Landkreise und die Stadt Rosenheim) vermehrt Verkehrskontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden in 4644 Stunden 11.030 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Das Hauptaugenmerk galt dabei einem möglichen vorausgegangenen Alkohol- oder Drogenkonsum.

Bei 3691 Fahrzeugführern wurden Atemalkohol- oder Drogenvortests durchgeführt. 172 dieser Vortests fielen positiv aus, das heißt, der Verdacht einer Alkoholisierung über dem gesetzlichen Limit bzw. ein möglicher Konsum von Betäubungsmitteln erhärtete sich.

Für Fahrer mit einer absoluten Fahruntüchtigkeit von mehr als 1,1 Promille zieht dies eine Strafanzeige und den Entzug des Führerscheins nach sich. Alko-Lenker mit geringerem Promillegehalt (0,5 bis 1,09 Promille) kommen mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot davon. Der erschreckende Spitzenwert lag heuer bei 2,74 Promille. Der betroffene Fahrer war am 6. Februar 2020 gegen 20:00 Uhr im Stadtgebiet von Weilheim in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen. Sein Führerschein wurde unmittelbar sichergestellt.

In 39 Fällen wurde festgestellt, dass Personen unter Drogeneinfluss am Steuer saßen. 43 Führerscheininhaber hatten Glück und wurden noch vor dem beabsichtigten Fahrantritt kontrolliert. Sie mussten lediglich ihren Autoschlüssel abgeben und kamen mit einer schriftlichen Verwarnung davon.
Bei 31 Verkehrsunfällen wurde festgestellt, dass die verantwortlichen Lenker alkoholisiert waren. Diese erwartet nun eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Folge Alkohol, was eine Geldstrafe und einen langen Verlust des Führerscheins nach sich ziehen wird.

Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst

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