Tscheche mit ...

Tscheche mit verbotenen Substanzen im Gepäck
Tscheche mit verbotenen Substanzen im Gepäck

Tscheche mit verbotenen Substanzen im Gepäck!

- Schleierfahnder finden Dopingmittel und Marihuana -

Da brauchten die erfahrenen Schleierfahnder nicht mal die ganz feine Nase, um festzustellen, dass hier Drogen zu finden sind. Der aus dem Fahrzeug entgegenströmende typische, intensive Marihuana-Geruch wurde dem allein reisenden Tschechen dann auch zum Verhängnis.

Knapp 100 Gramm „Gras“ vom „Feinsten“ - also in Topqualität - hatte der 23-Jährige in seiner Sporttasche verstaut. Ein Fläschchen mit verbotenen Anabolika, das der Kampfsportler zur illegalen Leistungssteigerung mitführte, stellten die Fahnder ebenfalls sicher.

Aufgrund der schwerwiegenden Verstöße gegen das Betäubungsmittel- bzw. Anti-Doping-Gesetz nahmen die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Piding den jungen Mann vorläufig fest. Die weitere Anzeigenbearbeitung übernahm am Dienstagvormittag die Ermittlungsgruppe.

In der Nacht auf Dienstag, kurz nach Mitternacht, stoppte eine Streife der Fahnder den gelernten Kellner in seinem kleinen italienischen „Flitzer“, einem Fiat 500, an der Autobahnausfahrt Piding-Nord. Der niederländische Pkw war kurz zuvor über den Grenzübergang Bad Reichenhall-Autobahn ins Bundesgebiet eingereist.

Während der Kontrolle äußerte der junge Mann, dass er sich auf der Rückfahrt von Tschechien zu seiner Saisonarbeitsstelle in Tirol befindet. Die „Drogenmitbringsel“ waren wohl nicht nur für ihn sondern auch für seine Kollegen in der Gastronomie bestimmt.

Die anschließende intensive Fahrzeugdurchsuchung erbrachte - bis auf die Ampulle mit Testosteron - keine weiteren strafbewährten Substanzen. Zur Bestimmung des für die Strafbemessung maßgeblichen bzw. exakten Wirkstoffgehalts werden die sichergestellten Drogen zur chemischen Analyse an ein Fachlabor übersandt.

Da Alkohol- und Drogentest beim Fahrzeuglenker negativ ausfielen, sowie die Tatsache, dass der ehemalige „Mixed-Martial-Arts-Kämpfer“ keinerlei Vorstrafen innehatte, bewahrte ihn vor der Untersuchungshaft. Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie dem Anti-Doping-Gesetz, einhergehend mit einer hohen Geldstrafe bleiben dem jungen Mann jedoch nicht erspart.

Wirtschaftsverbund Rosenheim - Pressedienst

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