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ROSENHEIM Neuer Naturschutzbeirat berufen
ROSENHEIM Neuer Naturschutzbeirat berufen

ROSENHEIM: Neuer Naturschutzbeirat berufen

Stellvertretender Landrat Kannengießer übergab Berufungsurkunden

Der neue Naturschutzbeirat für den Landkreis Rosenheim ist für die kommenden fünf Jahre berufen worden. Der stellvertretende Landrat Dieter Kannengießer händigte den Mitgliedern des Gremiums und ihren Stellvertretern die Berufungsurkunden aus.

Kannengießer bedankte sich für die Bereitschaft, sich auch in der kommenden Amtsperiode im Naturschutzbeirat zu engagieren. Viele Mitglieder sind bereits seit 10, 20 und sogar 30 Jahren dabei. Für dieses ehrenamtliche Engagement gebühre ihnen Respekt, sagte Kannengießer. Dem Gremium gehören Fachleute aus den Bereichen Botanik, Ökologie, Forst, Fischerei, Landwirtschaft, Biologie und Wasserwirtschaft an. Die Mitglieder sind der Chef des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim Paul Geisenhofer, der Leiter der Forstdienststelle Sachrang Felix Wölfl, der Priener Apotheker Dr. Herbert Reuther, der Landwirtschaftsmeister Johann Mayer aus Bad Feilnbach, der Rosenheimer Landschaftsplaner Robert Haidacher. Ihre Stellvertreter sind Ronald Zillmer vom Anglerbund Rosenheim, Uwe Holst vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Biologin Christiane Mayr aus Frasdorf, Bio-Bauer Sebastian Pertl aus Aschau und der Rosenheimer Biologe Alfred Ringler.

In den vergangenen fünf Jahren befasste sich der Naturschutzbeirat unter anderem mit dem Erlass von Verordnungen zur Neuabgrenzung der Landschaftsschutzgebiete Eckersberg, Brandl, Friedlsee, Schwarzer See, Simssee und Bärnsee sowie der Ausweisung eines Naturdenkmales, der Lindenreihe in Feldkirchen Westerham. Auch die Gründung des Landschaftspflegeverbandes Landkreis Rosenheim e. V. fiel in die Amtsperiode. Auch hier wurde der Naturschutzbeirat einbezogen und stimmte der Gründung und dem Beitritt des Landkreises Rosenheim zu.

Der Naturschutzbeirat hat die gesetzlich festgelegte Aufgabe, die Naturschutzbehörden wissenschaftlich und fachlich zu beraten. Bei grundsätzlichen Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes soll der Naturschutzbeirat gehört werden. Vor Erlass von Rechtsverordnungen hat er beispielsweise ein Mitwirkungsrecht. Im Landkreis Rosenheim gibt es den Naturschutzbeirat bereits seit 45 Jahren.

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