Unbelehrbarer ...
Unbelehrbarer Autofahrer wird innerhalb von 48 Stunden zwei Mal ohne Fahrerlaubnis in Reischenhart „erwischt“
Am 24.08.2019, gegen 16 Uhr, wurde ein 50-jähriger Starnberger mit seinem PKW Mercedes durch Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim in Reischenhart einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte er keinen gültigen Führerschein vorweisen und zeigte sich nicht sonderlich erfreut über die Kontrolle durch die Beamten. Der Grund hierfür wurde jedoch schnell klar.
Nach einer polizeilichen Recherche stellten die Beamten fest, dass dem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
In der Folge wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Der Beschuldigte wurde unmissverständlich belehrt, dass er bis zum Wiedererlangen einer Fahrerlaubnis, kein Kraftfahrzeug führen dürfe. Wiederkehrende Verstöße könnten unteranderem erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Am heutigen Montagmorgen des 26.08.2019, erschien der 50-jährige in Begleitung eines „Ersatzfahrers“ mit gültiger Fahrerlaubnis bei der Verkehrspolizeiinspektion und bekam mit erneuter Belehrung den Fahrzeugschlüssel wieder ausgehändigt.
Kurze Zeit später fiel den Beamten auf der A93 der PKW Mercedes auf, welcher alleinbeteiligt durch den o.g. Ersatzfahrer gelenkt wurde. Gefolgt von diesem fuhr der unbelehrbare Beschuldigte mit einem PKW Peugeot. Als dieser den Streifenwagen erblickte, lenkte er sein Fahrzeug auf einen nahgelegenen Parkplatz und stieg aus dem Fahrzeug aus.
Es folgten die bekannten Maßnahmen der Beamten, nur mit dem Zusatz, dass Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Rosenheim gehalten wurde.
Da der Fahrer bereits mehrfach wegen gleichgelagerten Delikten auffällig wurde, ordnete die Staatsanwaltschaft die Sicherstellung des Fahrzeugs mit dem Zweck der Einziehung an.
Der Peugeot wurde zusätzlich auf Kosten des Beschuldigten abgeschleppt und zu einem Verwahrplatz transportiert.
Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim
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