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Neue Mieterschutzverordnung für 162 bayerische Stä
Neue Mieterschutzverordnung für 162 bayerische Stä

Neue Mieterschutzverordnung für 162 bayerische Städte und Gemeinden tritt morgen in Kraft

Justizminister Eisenreich: Wichtiger Schritt zur Begrenzung des Miet-
preisanstiegs in Ballungsräumen
In 162 bayerischen Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungs-
markt gilt ab dem morgigen 7. August 2019 die Mietpreisbremse. Damit darf
bei neu abgeschlossenen Mietverträgen die Miete zu Beginn des Mietverhält-
nisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen.
Dies gilt auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen. Bayerns Justizmi-
nister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: Die Bayerische Staatsregierung
will einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern wieder-
herstellen. Der Neuerlass der Mietschutzverordnung ist dabei ein wichtiger
Schritt. Es ist sinnvoll und notwendig, dass der Bundesgesetzgeber die rechtli-
che Grundlage für die Mietpreisbremse verlängert. Andernfalls müsste sie in
Bayern zum 31. Juli 2020 wieder auslaufen. Dies ist angesichts der nach wie
vor schwierigen Wohnungsmarktlage nicht in unserem Interesse. Die Miet-
preisbremse kann erst bei einer längeren Geltungsdauer spürbare Wirkung
zeigen.
Darüber hinaus gelten in den 162 bayerischen Städten und Gemeinden ab
morgen auch eine abgesenkte Kappungsgrenze und eine verlängerte Kündi-
gungssperrfrist. Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter damit die Miete
nicht um mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche
Vergleichsmiete hinaus erhöhen. Außerdem kann ein Erwerber von bereits
vermietetem Wohnraum bei Umwandlung in Wohnungseigentum dem Mieter

Hausanschrift: Prielmayerstr. 7 80335 München Pressesprecherin: Ulrike Roider
E-Mail: presse@stmj.bayern.de Internet: http://www.justiz.bayern.de
Telefon: (089) 5597-3111, -3623 Telefax: (089) 5597-2332
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erst nach Ablauf von zehn Jahren seit der Veräußerung zum Zwecke des Ei-
genbedarfs oder der Verwertung kündigen.
Eisenreich weiter: Wir wollen, dass Familien und Menschen mit normalem
Einkommen sich das Wohnen in Ballungsräumen auch künftig noch leisten
können. Es besteht Handlungsbedarf. Änderungen im Mietrecht können einen
Beitrag zur Lösung leisten. Das Mietrecht ist aber kein Allheilmittel. Es muss
vor allem mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Wir brauchen ein
Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Be-
reichen. Die Koalition in Berlin hat ein Paket für bezahlbares Wohnen ange-
kündigt. Als Justizminister werde ich dazu Vorschläge machen, soweit es um
Änderungen des Mietrechts geht.
Hintergrund:
Der Bundesgesetzgeber hat die Mietpreisbremse geschaffen. Zur Umsetzung
können die Länder durch Verordnung die Gebiete mit angespanntem Woh-
nungsmarkt festlegen.
Bisher galt die Mietpreisbremse in 137 bayerischen Städten und Gemeinden.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Mieterschutzverordnung gilt sie ab dem mor-
gigen 7. August in 162 bayerischen Städten und Gemeinden. Eine Liste mit
diesen Städten und Gemeinden ist abrufbar unter https://www.justiz.bay-
ern.de/media/pdf/gesetze/mieterschutzverordnung_stand_16072019.pdf.
Die für Bayern maßgebliche neue Mieterschutzverordnung war am 16. Juli
2019 vom Ministerrat beschlossen worden, nachdem durch eine Einzelfallent-
scheidung des Landgerichts München I Unsicherheiten hinsichtlich der Gültig-
keit der Vorgängerregelung zur Mietpreisbremse entstanden waren. Durch
den Neuerlass der Mieterschutzverordnung wurde die Mietpreisbremse auf
eine rechtssichere Grundlage gestellt.

Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim

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