Serbe wechselte ...

Serbe wechselte gleich mehrmals seinen Namen auf d
Serbe wechselte gleich mehrmals seinen Namen auf d

Serbe wechselte gleich mehrmals seinen Namen auf der A8

Zunächst schien eine Personenkontrolle der Schleierfahnder auf der A8 ergebnislos zu verlaufen. Letztendlich konnten die Grenzpolizisten aus Piding jedoch ermitteln, dass der Mann der vor ihnen stand, gleich mehrmals seinen Namen geändert hatte. Nicht ohne Grund wie sich zeigte - unter seinen früheren Personalien war der Serbe kein Unbekannter für die Polizei.

Gegen drei Uhr am Mittwochmorgen kontrollierten die Schleierfahnder einen Kastenwagen mit deutscher Zulassung auf der A8, Höhe Angerer Berg. Der 42-jährige serbische Fahrzeugführer und -halter kam der Aufforderung bereitwillig nach und händigte seine Dokumente an die Beamten aus.

Eine Überprüfung der Personalien verlief zunächst ergebnislos, doch die Fahnder ließen aufgrund von gewonnenen Verdachtsmomenten nicht locker. Mittels einer sogenannten Fast-ID-Überprüfung wurden zusätzlich die Fingerabdrücke des Serben mit dem polizeilichen Fahndungsbestand abgeglichen.

Diese Überprüfung lieferte prompt einen Treffer – unter anderslautenden Personalien lag im Schengener Informationssystem eine Ausschreibung durch Ungarn vor, nach der es dem 42-Jährigen nicht gestattet war, in den Schengenraum einzureisen.

Dem nicht genug, konnten die Fahnder aus Piding sogar noch einen dritten Aliasnamen ermitteln. Auch unter diesem Namen lieferte der Polizeicomputer Treffer - zum einen wurde er von einer Staatsanwaltschaft wegen Einschleusen von Ausländern gesucht und des Weiteren wurde bekannt, dass dem 42-Jährigen bereits 2017 seitens der Bundespolizei die Einreise ins Bundesgebiet verweigert wurde.

Wie sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen herausstellte, war der Serbe aktuell seit Juni mit festem Wohnsitz in Deutschland behördlich gemeldet und hatte auch bereits den Pkw auf sich zugelassen. Hintergrund war nach eigenen Angaben eine geplante Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet.

Das Problem für ihn war nur, dass er gar nicht nach Deutschland hätte einreisen dürfen und in der Folge auch keinerlei Dokumente besaß, die ihm einen anschließenden Aufenthalt oder eine Arbeitsaufnahme gestattet hätten.

Der Serbe wurde wegen unerlaubter Wiedereinreise und illegalem Aufenthalt zur Anzeige gebracht, bevor er das Bundesgebiet wieder verlassen musste. Die zu erwartende Strafe wird er postalisch in seinem Heimatland in Empfang nehmen dürfen.

Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim

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