Arbeitsreicher ...

Arbeitsreicher Tag für Pidinger Grenzpolizei
Arbeitsreicher Tag für Pidinger Grenzpolizei

Arbeitsreicher Tag für Pidinger Grenzpolizei

Am Mittwoch hatten die Bayerischen Grenzpolizisten erneut einen arbeitsreichen Tag. Neben der Feststellung von zehn behördlich gesuchter Personen, konnten auch fünf Straftäter überführt und schlussendlich zur Anzeige gebracht werden. Für eine 37-Jährige endete die Kontrolle in einem Gefängnisaufenthalt.

In den Morgenstunden kontrollierte eine Streife auf der A8, Anschlussstelle Anger Süd, einen Pkw aus dem Zulassungsbereich Berlin. Bei der Durchsuchung der Fahrzeuginsassen wurde beim Beifahrer ein Springmesser aufgefunden, welches aufgrund seiner Beschaffenheit in Deutschland als verbotene Waffe eingestuft ist. Dies hatte für den Besitzer eine Anzeige nach dem Waffengesetz zur Folge, bevor er seine Reise fortsetzen konnte.

Im weiteren Verlauf des Abends kontrollierte eine Streife der Pidinger Schleierfahnder am Parkplatz Neukirchen Süd einen Pkw Ford mit serbischer Zulassung. Der Pkw war mit zwei Insassen besetzt. Während sich der Fahrzeugführer ordnungsgemäß ausweisen konnte wurden die Fahnder bei dem vorgelegten Dokument der Begleiterin stutzig. Schnell konnten die Beamten mit ihrem geschulten Auge den kroatischen Personalausweis als Fälschung enttarnen. Ausweispapiere die die wahre Identität der Frau hätten belegen können, konnten sie nicht vorweisen. Im Laufe der weiteren Ermittlungen stellte sich schließlich heraus, dass es sich bei der Frau um eine 37-jährige serbische Staatsangehörige mit anderslautenden Personalien handelt und sie schon seit geraumer Zeit unerlaubt im Bundesgebiet aufhältig ist. Sie wurde vorläufig festgenommen und zur Dienststelle nach Piding verbracht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde gegen die Frau schlussendlich Haftbefehl erlassen.

Insgesamt drei Fahrzeugführer mussten die Pidinger Grenzpolizisten wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbots zur Anzeige bringen. Die Männer missachteten hierbei schlicht von deutschen Behörden erlassene Fahrverbote sowie Fahrerlaubnissperren. Den Fahrern wurde die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt. Für ihr Weiterkommen mussten sie sich jeder um einen Ersatzfahrer kümmern.

Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim

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