Betreuervergütu ...
Betreuervergütung
Bundesrat stimmt höherer Vergütung für Berufsbetreuer
zu / Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: Davon
profitieren nicht nur die Betreuer, sondern vor allem
auch die vielen betreuten Menschen
Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer-
und Vormündervergütung zugestimmt. Bayerns Justizminister Georg Eisen-
reich zu diesem Anlass: Bayern hat sich bereits seit 2017 intensiv für eine Er-
höhung der Betreuervergütung eingesetzt. Ich freue mich, dass der Weg dafür
nun endlich frei ist. Betreuer und Betreuungsvereine müssen für ihre Arbeit
angemessen vergütet werden. Denn nur so können wir eine qualitativ hoch-
wertige Betreuung auch für die Zukunft sichern.
Das Gesetz erhöht die Vergütung für Berufsbetreuer um durchschnittlich 17
Prozent und modernisiert das Abrechnungssystem, indem die bisherigen Ein-
zelabrechnungen durch monatliche Fallpauschalen ersetzt werden. Von der
Erhöhung der Vergütung profitieren ganz besonders auch die Betreuungsver-
eine, die nicht nur die Betreuten unterstützen, sondern auch den vielen ehren-
amtlichen Betreuern zur Seite stehen, die sich um Betroffene kümmern. Auch
sie erhalten für das Führen rechtlicher Betreuungen künftig durchschnittlich 17
Prozent mehr Vergütung.
Von der Erhöhung der Betreuervergütung profitieren nicht nur die Betreuer,
sondern vor allem auch die vielen betreuten Menschen in Bayern, so Justiz-
minister Eisenreich abschließend.
Hintergrund:
Betreuer und Betreuungsvereine kümmern sich um alle Angelegenheiten, die die Be-
troffenen aufgrund von Behinderung, Krankheit oder Alter nicht selbst besorgen
können. Sie treffen auch Entscheidungen über bedeutsame Fragen, wie zum Beispiel
medizinische Behandlungen, wenn der Betroffene dazu nicht mehr in der Lage ist.
Aufgrund der demographischen Entwicklung steigt die Anzahl derjenigen stetig, bei
denen kein Angehöriger die Betreuung führen kann. Dann übernehmen berufliche Be-
treuer diese Aufgabe. In Bayern haben derzeit ca. 180.000 Menschen einen rechtli-
chen Betreuer. In etwa der Hälfte der Fälle kümmern sich berufliche Betreuer um die
Betroffenen. Verfügt der Betroffene über kein Vermögen, kommen die Länder für die
Vergütung der Betreuer auf.
Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim
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