Gefährdungsanal ...

Gefährdungsanalyse bei Trinkwasseranlagen
Gefährdungsanalyse bei Trinkwasseranlagen

Gefährdungsanalyse bei Trinkwasseranlagen

Wer muss eine Gefährdungsanalyse durchführen lassen?

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von über 100KBE (Legionellen) / 100 mi Wasser ist der Betreiber einer Trinkwasser-Installation verpflichtet eine Gefährdungsanalyse seiner Trinkwasseranlage durchführen zu lassen.

Mit Hilfe der Gefährdungsanalyse sollen systematisch die Mängel oder Ereignisse identifiziert werden, die zur Kontamination der Trinkwasser-Anlage (z. B. mit Legionellen) geführt haben. Darauf basierend lassen sich dann die Risiken für die Gesundheit einschätzen und bewerten sowie entsprechende Maßnahmen ableiten und priorisieren.

Die Gefährdungsanalyse wird durch den Betreiber beauftragt. Das Gesundheitsamt überprüft lediglich, ob der Betreiber seinen Pflichten nachkommt. Bei der Auswahl des Dienstleisters ist auf die Qualifikation der hygienisch-technischen Sachverständigen zu achten.

Wassertechnik Kompakt GmbH

Unser Heizungs- und Sanitärbetrieb ist spezialisiert auf Trinkwasserhygiene.

Das Unternehmen ist vom DFLW e.V. zertifziert nach § 16 Abs. 7 TrinkwV 2001.

Wir besizten die hygienisch-technische Qualifikation um eine Gefährdungsanalyse durchzuführen.

Die Wassertechnik Kompakt GmbH bietet Hausverwaltungen, Vermietern, Vereine, Öffentliche Träger, Industrie und dem Hotel- und Gastronomiegewerbe ein komplettes Paket für die Trinkwasserhygiene an.

Wir betreuen ihre Trinkwasseranlage. Angefangen von Trinkwasseranalysen, Gefährdungsanalysen, Desinfektion der Trinkwasserinstallation bei Kontamination, Präventiven Umbaumaßnahmen bis hin zu Trinkwasserwartungen.