Fahren ohne ...
Fahren ohne Fahrerlaubnis – kein Bagatelldelikt
Mitunter mehrmals täglich müssen die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Piding wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis tätig werden. Das Vergehen scheint zum Alltagsdelikt zu verkommen und ein Unrechtsbewusstsein der Beschuldigten ist oftmals nicht vorhanden.
Im jüngsten Fall fuhr am Donnerstag ein 48-jähriger Oberösterreicher mit dem Pkw seines 19-jährigen Sohnes auf der BAB A8 von München kommend in Richtung Salzburg. Bei der Kontrolle auf Höhe Piding konnte der Mann nur einen vorläufigen Führerschein der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorweisen. Dieses Dokument hat jedoch, wie auch darauf vermerkt, nur nationale Bedeutung und berechtigt nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges außerhalb von Österreich. Trotzdem behauptete der Mann diesen Umstand nicht gekannt zu haben und außerdem sei er doch sowieso nur noch einen Kilometer von der Grenze entfernt.
Der Mann wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht und auch sein Sohn als Fahrzeughalter, muss sich wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Ein weiterer Fall wurde der GPI Piding am selben Tag von der Bundespolizei Freilassing zur Sachbearbeitung übergeben.
Hier war ein 48jähriger Serbe mit seinem Pkw über den Grenzübergang Bad Reichenhall – Autobahn A8 in das Bundesgebiet eingereist. Bei der Grenzkontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht nur aktuell keinen Führerschein besaß, sondern zudem bereits mit Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde.
Da der Serbe die geforderten knapp 1000€ Strafe nicht bezahlen konnte, wurde er nach einer erneuten Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim
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