Schwerpunktkont ...
Schwerpunktkontrollen „Einbruch“ der Polizeiinspektion Bad Aibling
BAD Aibling, LKR. ROSENHEIM. Am vorläufigen Ende einer zweiwöchigen Schwerpunktkontrolle der Polizeiinspektion Bad Aibling können Festnahmen und Sicherstellungen präsentiert werden. Mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei wurden im gesamten Schutzbereich der Polizeiinspektion Fahndungs- und Kontrollaktionen durchgeführt. Diese dienten vorrangig der Bekämpfung von Einbruchsdelikten in der Region.
Wohnungseinbrüche und Einbrüche in gewerbliche Betriebe bedeuten für die Opfer neben einem materiellen Verlust oftmals auch einen erheblichen Verlust des Sicherheitsgefühls in den eigenen vier Wänden bzw. Geschäftsräumen. Erfreulicherweise konnte die Polizeiinspektion Bad Aibling vom Jahr 2017 auf 2018 in diesem Bereich bereits einen deutlichen Rückgang der Einbrüche erreichen. Dies ist auch den intensiven repressiven und präventiven Maßnahmen hiesiger Dienststelle geschuldet, die hierbei von benachbarten Dienststellen unterstützt wird. Um diesen positiven Trend weiter zu verfestigen, wurden in den letzten zwei Wochen konzentrierte Fahndungs- und Kontrollaktionen mit tatkräftiger Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen der Bayerischen Bereitschaftspolizei aus München durchgeführt. Während den Kontrollen wurden über 1.100 Personen an verschiedenen Kontrollstellen im Schutzbereich der Polizeiinspektion überprüft. Parallel dazu überprüften zivile Polizeikräfte Einzelpersonen und Personengruppen an relevanten Örtlichkeiten.
Im Rahmen der Kontrollen wurde unter anderem ein 39-jähriger Österreicher mit seinem Pkw angehalten. Hierbei bewiesen die Kontrollkräfte den richtigen Riecher und konnten insgesamt 28 g Marihuana im Fahrzeuginneren auffinden und sicherstellen. Des Weiteren verlief ein durchgeführter Drogentest positiv. Neben der Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln, wird er sich auch wegen Fahren unter Drogeneinwirkung verantworten müssen. Insgesamt wurde gegen 18 Personen ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet. Zudem wurden bei Personenüberprüfungen mehrere aktuelle Fahndungsnotierungen festgestellt.
Am vergangenen Samstag, den 2. Februar, wurde ein 37-jähriger deutscher Staatsangehöriger einer Fahrzeugkontrolle unterzogen. Auf Nachfrage der kontrollierenden Beamten konnte er keinen Führerschein vorweisen. Im weiteren Verlauf gab er zu, noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Während der zweiwöchigen Kontrollaktion wurde insgesamt gegen acht Personen ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Übrigens: Bei der erfolgreichen Bekämpfung von Einbruchskriminalität ist die Polizei auf die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Deshalb unser dringender Appell: Zögern sie nicht und rufen sie bei verdächtigen Wahrnehmungen sofort die Notrufnummer 110 an! Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig! Gerade bei solchen Wahrnehmungen zählt oft jede Sekunde!
Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim
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