Fahren ohne ...
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Mittwoch, den 06.02.2019, gegen 14:40 Uhr, haben Beamte der Polizei Burghausen in Burgkirchen, ein 63-jähriger Mann aus Burgkirchen mit seinem Roller auf der Martin-Ofner-Straße fahrend angetroffen und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten sie fest, dass das Fahrzeug deutlich schneller als 25 km/h läuft, als Kleinkraftrad eingestuft wird und dafür eine Fahrerlaubnis notwendig ist. Einen entsprechenden Führerschein konnte der Lenker nicht vorlegen. Es stellte sich heraus, dass er nach einem gerichtlichen Entzug seiner Fahrerlaubnis vor zehn Jahren keinen Versuch unternommen hat, eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen. Den Burgkirchener erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim
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