Alkoholisiert ...
Alkoholisiert im Straßenverkehr ist auch mit dem Mofa kein Kavaliersdelikt
Am 30.01.2019 kontrollierte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Brannenburg gegen 13:30 Uhr in Raubling einen Mofa-Fahrer.
Bei der Kontrolle wurde Alkoholgeruch festgestellt, was ein anschließender Atemalkoholtest mit einem Wert von umgerechnet über 1,6 Promille bestätigte.
Gleichwohl der Fahrzeugführer “lediglich“ mit einem Mofa am öffentlichen Verkehr teilnahm, erwartet ihn nun ein Strafverfahren hinsichtlich Trunkenheit im Verkehr infolge Alkohol i. S. § 316 StGB.
Demnach muss der annähernd 60 Jahre alte Fahrzeugführer aus dem südlichen Landkreis mit einer empfindlichen Geldstrafe und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim
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