Einreiseverbote ...

Einreiseverbote ignoriert Zwei Albaner festgenomme
Einreiseverbote ignoriert Zwei Albaner festgenomme

Einreiseverbote ignoriert - Zwei Albaner festgenommen!

Anlässlich einer Fernreisebuskontrolle auf der Autobahn bei Piding nahmen Beamte der Grenzpolizei Piding zwei Albaner vorläufig fest, die sich trotz aktueller Einreiseverbote unbefugt für mehrere Wochen im Bundesgebiet aufhielten. Durch mehr oder weniger umfangreiche Recherchen ermittelten die routinierten Fahnder die im Fahndungscomputer hinterlegten Bescheide der zuständigen Ausländerbehörden.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde der 49-jährige - gegen den eine 30-monatige Wiedereinreisesperre vorlag - nach einer Nacht in der Haftzelle, am Sonntagvormittag dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in die nächste JVA eingeliefert. Sein sechs Jahre älterer Landsmann hatte diesmal noch Glück, ihm blieb die Zelle erspart. Nach Anzeigenaufnahme und Abnahme der Fingerabdrücke musste er auf direktem Weg das Bundesgebiet in Richtung Österreich verlassen.

Nur wenige Kilometer vor der Ausreise - an der Rastanlage Piding-Süd - zog am späten Samstagnachmittag eine Streife der Schleierfahndung den Linienbus aus dem Kosovo aus dem fließenden Verkehr. Nach Durchsicht der mitgeführten Reisedokumente blieben schließlich die zwei ertappten Albaner im Fahndungsraster hängen.

Bei dem etwas jüngeren Mann stellte sich als gravierendes Problem heraus, dass er nach einem abgelehnten Asylverfahren, das sich über mehrere Jahre hinzog, nicht freiwillig ausreiste. Als Konsequenz blieb dann im Herbst 2017 nur noch die Abschiebung. Per Flugzeug ging es damals zurück in seine Heimat auf dem Balkan.

In seiner Vernehmung räumte der Albaner zwar ein, dass er abgeschoben wurde, aber so richtig konnte oder wollte er sich nicht an ein Einreiseverbot, das noch bis Anfang 2020 Bestand hat, erinnern. Aktuell befand er sich wieder auf der Heimreise, nachdem er während eines mehrwöchigen „Deutschlandbesuchs“ für ein paar Tage und Euro im Raum Hamburg „schwarzarbeitete“. Noch diese Woche steht dem Inhaftierten die Hauptverhandlung am Amtsgericht in Laufen bevor. Im Falle einer Verurteilung droht neben einer empfindlichen Strafe, die erneute Abschiebung.

Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim

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