Verbotenes ...
Verbotenes Messer und Alkohol am Steuer
Im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle, durch eine uniformierte Streifenbesatzung der OED Rosenheim, konnte am 23.11.2018 kurz vor Mitternacht im Stadtgebiet von Rosenheim bei einem österreichischen Fahrzeuglenker ein Springmesser aufgefunden werden. Dieses Springmesser ist in Deutschland verboten und stellt eine Straftat gemäß dem Waffengesetz dar. Daher wurde dieses durch die Polizeibeamten sichergestellt. Der anschließend benachrichtigte Staatsanwalt ordnete noch vor Ort ein Bußgeld in Höhe von 200,- Euro an. Der Fahrzeuglenker konnte anschließend seine Fahrt fortsetzen.
Gegen 02:00 Uhr am darauffolgenden 24.11.2018 konnte ebenfalls durch eine uniformierte Streifenbesatzung der OED Rosenheim ein schwarzer BMW für eine Verkehrskontrolle angehalten werden. Der 21- jährige Fahrzeugführer hatte augenscheinlich vor Fahrantritt Alkohol konsumiert. In dem Fahrzeug war deutlicher Alkoholgeruch wahrzunehmen, außerdem konnte durch die Polizeibeamten eine leere Bierflasche im Fahrgastraum aufgefunden werden. Der Fahrzeugführer wies nach einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholtest einen Wert von mehr als 0,5 Promille auf. Somit folgte eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige gemäß dem Straßenverkehrsgesetzes. Den Betroffenen PKW-Lenker erwarten ein Bußgeld von 500,- Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim
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