Urkundenfälschu ...
Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch
Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch
Ein Rumäne hatte sich für die Familienfahrt von Frankreich nach Rumänien einen Pkw gekauft. Um die Kosten für Zulassung und Versicherung zu sparen, legte er kurzerhand selbst Hand an und manipulierte entsprechend die Fahrzeugdokumente. Einen ähnlichen Einfall hatten nur wenige Stunden später ein Moldawier und sein rumänischer Freund.
In der Nacht zum Sonntag stoppten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Piding auf der BAB A8 am Parkplatz „Angerer Berg“ einen Pkw mit französischer Zulassung. In dem Pkw befand sich eine rumänische Familie, die sich auf dem Weg von Frankreich nach Rumänien befand. Neben ihren Reisedokumenten händigte der Fahrer auch den Zulassungsschein und eine Grüne Karte als Nachweis einer bestehenden Kfz-Versicherung aus.
Auf dem französischen Zulassungsschein war ein Vermerk über das Verkaufsdatum des Fahrzeuges angebracht. Dies entspricht der üblichen Praxis in Frankreich, da so die Möglichkeit für den Käufer besteht, den Pkw vierzehn weitere Tage mit den alten Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Im vorliegenden Fall endete jedoch die Fahrt mit mehreren Anzeigen. Bei der Überprüfung des Verkaufsvermerks konnten deutliche Manipulationen festgestellt werden. Das eigentliche Verkaufsdatum wurde entfernt und um mehrere Monate nach vorne datiert. So wollte der Autokäufer vortäuschen, dass der Pkw erst vor wenigen Tagen käuflich erworben wurde und er die 14-Tages-Frist in Anspruch nehmen kann.
Doch auch ohne die Manipulation wäre die Weiterfahrt beendet gewesen - denn diese 14-tägige Ausnahmeregelung gilt nur für Fahrten auf französischen Hoheitsgebiet. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, bestand für den Pkw auch kein gültiger Versicherungsschutz.
Der Fahrer als auch der neue Besitzer des Pkw wurden wegen Vergehen der Urkundenfälschung sowie nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige gebracht.
Nur wenige Stunden später endete auch für einen Moldawier und einen Rumänen die Weiterfahrt auf der A8. Die beiden Männer hatten einen ähnlichen Einfall, denn auch sie wollten sich die Kosten für eine Exportzulassung ersparen.
Bei der Überprüfung des Pkw mit schweizerischer Zulassung durch die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Piding wurde festgestellt, dass der ausgehändigte Fahrzeugschein zwar zu dem Pkw gehörte - die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen hingegen nicht.
In der Schweiz eingeleitete Ermittlungen ergaben, dass der kontrollierte Pkw weder über eine Zulassung noch über eine Versicherung verfügt sowie die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen aktuell für einen anderen Pkw ausgegeben sind. Um die Herkunft dieser Kennzeichenschilder zu klären, für die zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Diebstahlsmeldung o.ä. vorlag, bedarf es weiterer Überprüfungen.
Die beiden Fahrzeuginsassen wurden u.a. wegen Kennzeichenmissbrauch zur Anzeige gebracht. Bevor sie die Grenzpolizeiinspektion in Piding freien Fußes verlassen konnten, mussten sie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Traunstein noch jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 1000 € hinterlegen.
Über die Möglichkeit einer Kurzzeitzulassung für die Fahrzeuge, muss nun die Zulassungsstelle in beiden Fällen entscheiden. Bis dahin ist für beide Fahrzeuge die Weiterfahrt vorerst beendet.
Pressedienst Wirtschaftsverbund Rosenheim
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